Pressemitteilung

25.November 2012

Rülke und Goll: Grün-Rot kommt Versprechen nicht nach Halbherzige Regelung statt stimmiges Gesamtkonzept

Wichtige Punkte fehlen – Doppelkandidatur bei Kreistagswahl wird grundlos abgeschafft – Zum im Anhörungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der vorliegende Gesetzentwurf von Grün-Rot kommt den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erneut nicht nach. Während man die FDP-Landtagsfraktion bei ihren Gesetzentwürfen zur Direktwahl der Landräte und zur Verbesserung der Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene mit Hinweis auf eine ‚große, vollständige Regelung‘ vertrösten wollte, werden diese wichtigen Punkte erneut nicht angegangen. Vom versprochenen ‚umfänglichen Gesamtpaket‘ ist nichts zu sehen, offenbar lässt man strittige Punkte eben doch einfach unter den Tisch fallen und will von vorherigen Versprechungen nichts mehr wissen.”Daneben sei bedauerlich, so Rülke und Goll, dass die seinerzeit von schwarz-gelb beschlossene Möglichkeit, bei Kreistagswahlen in zwei Wahlkreisen zu kandidieren, wieder abgeschafft wird. Gerade für kleinere Parteien war diese Möglichkeit ein sehr wichtiger Baustein, um auf Kreisebene ausreichend Vertretung zu erlangen. Diese Regelung wird jetzt zu Gunsten von mitgliedsstarken Parteien wieder zerstört. Auf Zustimmung der FDP-Fraktion stößt die Umstellung vom dHondt’schen Höchstzahlverfahren auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. ‘

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