Pressemitteilung

28.März 2012
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Rülke und Haußmann: Rückenwind für dieWindkraft in Baden-Württemberg

Gesetzentwurf der FDP sorgt für raschen Ausbau mit Rechtssicherheit für Investoren – „Mit dem Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion unterstreichen wir unser Interesse am zügigen und rechtssicheren Ausbau der Windenergie und dem Gelingen der Energiewende.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann bei der Vorstellung des FDP-Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. „Die grün-rote Regierungskoalition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Entwurf Kompetenzwirrwarr zwischen Gemeinden und Regionalverbänden sowie Doppelstrukturen zu fördern“, sagten Rülke und Haußmann. Es sei geradezu frappierend, wie unter der Überschrift einer Politik des Gehörtwerdens von Grün-Rot die Möglichkeiten der verbesserten Bürgerbeteiligung völlig außer Acht gelassen wurden.

„In unserem Gesetzentwurf sehen wir in § 12 Landesplanungsgesetz (LPlG) ausdrücklich die möglichst frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor“, sagten die beiden FDP-Politiker. Es müsse sichergestellt sein, dass beim Bau regional bedeutsamer Windkraftanlagen die Meinungen der Bürger konstruktiv einfließen könnten. Ein zentrales Anliegen sei, dass es eine kompetente Planung aus einer Hand gebe. „Die Regionalverbände sind die richtigen Adressaten für regional bedeutsame Planungsvorhaben wie große Windkraftanlagen. Sie haben bereits Planungsschritte für mehr Windenergie in Baden-Württemberg eingeleitet. Dieser Entwicklung wollen wir kraftvoll Rückenwind verleihen“, so Rülke und Haußmann.Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht der liberale Gesetzentwurf eine Pflicht („Soll-Vorschrift“) der Regionalverbände zur Ausweisung von Vorranggebieten vor. Diese seien zudem als sogenannte Eignungsgebiete auszuweisen. Somit entstünden „modifizierte Vorranggebiete“, die eine Konzentrationswirkung entfalteten, weil außerhalb von ihnen grundsätzlich keine regional bedeutsamen Windkraftanlagen errichtet werden dürften. „Somit bleiben die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Schutzinteressen der Anwohner wie auch des Tourismus gewahrt“, sagten Rülke und Haußmann. Die FDP-Landtagsfraktion legt besonderen Wert auf die aktive Beteiligung der Gemeinden. Sie benennen gegenüber den Regionalverbänden ihre Wunschstandorte, die von den Regionalverbänden möglichst zu berücksichtigen sind“, sagte Haußmann. Der Gesetzentwurf lege dies in § 11 Abs. 7 LPlG fest. In der Anhörung zum Regierungsentwurf am 21. März 2012 wiesen die Vertreter der kommunalen Landesverbände darauf hin, dass die Gemeinden für die neu zu übertragene Planungswahrnehmung in eigener Zuständigkeit für eine rechtssichere Durchführung eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes benötigten.„Diesen Zeitaufwand sparen wir uns durch die Kompetenzbündelung bei den Regionalverbänden“, so Rülke und Haußmann. Denn unklare Zuständigkeitskompetenzen zwischen Re-gionalverbänden und Gemeinden könnten für Investoren abschreckend wirken. Diese benötigten größtmögliche Planungssicherheit. „Wer den raschen und sachgerechten Ausbau der Windkraftanlagen will, kommt an der Ausweisung von modifizierten Vorranggebieten durch die Regionalverbände nicht vorbei“, so Rülke und Haußmann. Es sei wieder einmal typisch grün-rot, zusätzliche Verwaltungsstellen zu schaffen und das Verwaltungshandeln zu erschweren, sagten Rülke und Haußmann. „Neue Kompetenzzentren bei den Regierungspräsidien und parallele Planungen bei Kommunen und Regionalverbänden sind Geldverschwendung“. Den Ausbau der Windenergie könne man effizienter und effektiver haben – eben mit dem Modell der FDP-Landtagsfraktion.Sollte die Landesregierung ihren bisherigen Gesetzentwurf unverändert lassen, sei die Anhörung im Landtag eine Farce gewesen. Jeder neutrale Beobachter musste den Eindruck ge-winnen, dass der Regierungsentwurf nicht zielführend sei. Vielmehr würden Natur- und Umweltschutz sowie die Bürgerrechte geopfert. „Wir wollen deutlichen Rückenwind für die Windenergienutzung in Baden-Württemberg – aber sachgerecht. Hoffnungsvolle Symbolpolitik nach grün-roter Machart führt uns nicht weiter“, so Rülke und Haußmann. Deshalb sei im Gesetzentwurf der Liberalen auch eine Genehmigungsfrist enthalten. „Grundsätzlich nach drei Monaten muss das Ministerium die Regionalpläne genehmigen. Eine weitere Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich, wenn ansonsten nicht qualifiziert entscheiden werden kann. Ergeht keine Mitteilung, gilt der Plan als genehmigt. So halten wir die Verwaltung an, rasch zu entscheiden“.

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