Pressemitteilung

02.Februar 2011

Rülke: Uns bleibt nur die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Rot-Grün und Rot-Rot haben schlechtes Gewissen und reagieren mit Populismus – In einer Aktuellen Debatte über den Länderfinanzausgleich sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die unsachlichen Reaktionen aus den Nehmerländern Nordrhein-Westfalen und Berlin zeigten einmal mehr die dringende Notwendigkeit, den „ungerechten und leistungsfeindlichen Finanzausgleich“ zu reformieren.

„Rot-Grün und Rot-Rot haben wohl ein schlechtes Gewissen und reagieren mit reinem Populismus auf die Kritik der Geberländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen“, sagte Rülke. Aus Sicht der FDP sei es jedoch nicht zu vermitteln, dass die Geberländer unter großen Anstrengungen ihre eigenen Haushalte konsolidieren und Nehmerländer infolge der Transfermittel des Finanzausgleichs großzügig auf Studien- oder Kindergartengebühren verzichten und Schuldenberge auftürmen. „Damit keine Missverständnisse entstehen – wir wollen unseren solidarischen Beitrag gerne im Wege eines dann reformierten Länderfinanzausgleichs leisten. Es kann aber nicht sein, dass Baden-Württemberg für seine Leistungskraft bestraft wird“, so Rülke. Vor diesem Hintergrund zeigte sich Rülke überzeugt, dass den Geberländern nur noch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bleibt, „da es wohl aussichtslos ist, dass wir uns in Verhandlungen mit Argumenten durchsetzen.“ Ziel eines fairen Länderfinanzausgleichs müsse ein System sein, das Anreize dafür setzt, dass leistungsempfangende Länder sukzessiv aus ihrem Status herauskommen. Der Umstand, dass im Wesentlichen immer die gleichen Länder als Einzahler fungierten und dass nur ein einziges Land (Bayern) den Weg vom Nehmerland zum dauerhaften Geberland gefunden hat, verdeutliche die Unzulänglichkeit des bestehenden Systems. Die hierzu erstellten Rechtsgutachten von Prof. Dr. Kube (Mainz) sowie von Prof. Dr. Seiler (Tübingen) belegten nachdrücklich, dass das Ausgleichssystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht den objektiven Maßstäben entspricht, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 1999 gefordert hat, so Rülke.

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