Pressemitteilung

11.August 2016
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Rülke: AfD-Schindluder muss vor das Landesverfassungsgericht

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke muss der baden-württembergische Landtag die Fraktionsspaltung der AfD vor das Landesverfassungsgericht bringen. “Mein CDU-Kollege Wolfgang Reinhart hat völlig Recht, wenn er in diesem Zusammenhang von einer Klärung vor dem Staatsgerichtshof spricht”, so Rülke.

Aus Rülkes Sicht ist das Gutachten dreier Professoren, das die Fraktionsspaltung der AfD abgesegnet habe, alles andere als überzeugend. Er habe schon nach der Diskussion mit den drei Professoren bemängelt, dass in deren Abwägung der Missbrauch einer Fraktionsspaltung durch die AfD deutlich zu wenig berücksichtigt worden sei. Neben den finanziellen Vorteilen dieser Fraktionsspaltung habe er auf die Gefahr hingewiesen, dass die beiden AfD-Fraktionen durch die gemeinsame Beantragung von Untersuchungsausschüssen die parlamentarische Arbeit wahlweise lahmlegen oder ad absurdum führen könnten.

Die AfD treibe Schindluder mit dem Landesparlament. Diesem Schindluder müsse nun vor Gericht Einhalt geboten werden. Deshalb sei es notwendig, dass der Landtag nun mit dem Ziel vor das Landesverfassungsgericht ziehe, die Bildung der zweiten AfD-Fraktion wieder rückgängig zu machen. Dann sei Schluss mit der Erschleichung von Steuergeldern und der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur Selbstbestätigung.

Aus Rülkes Sicht sei es am besten, wenn Landtagspräsidentin Muhterem Aras zu diesem Zweck im Namen des Parlaments vor das Landesverfassungsgericht ziehe. Anderenfalls müssten eben die Fraktionen handeln.

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