Pressemitteilung

14.September 2017

Rülke: Anreizsysteme und Wettbewerb, nicht Verbote und Bürokratie, führen zu zukunftsfähigen Mobilitätskonzepten

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Stuttgart neben Haushalts- und Bildungsthemen primär der Frage gewidmet, welche Faktoren entscheidend sind, um die Mobilität der Zukunft konstruktiv zu gestalten:

„Die Mobilität der Zukunft lässt sich nicht, wie von den Grünen programmatisch gefordert, auf Basis von Verboten gestalten. Wir Freie Demokraten wollen die Wettbewerbsfähigkeit aller Verkehrsträger stärken und favorisieren zeitgemäße und damit digitale Wege der Vernetzung“, betonte Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion. „Wir bauen auf die freie Entscheidungsfindung und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Eine Verbotspolitik ist mit uns nicht zu machen.“

Technikfeindliche Fahrverbots- und Abmahnfetischisten wie die Deutsche Umwelthilfe dürften, so Rülke, bei der Landesregierung kein Gehör finden; das habe mittlerweile selbst Minister Hermann erkannt, der sich nun damit konfrontiert sehe, seine treuen Gesinnungsgenossen im Kampf gegen Autos und insbesondere Dieselfahrzeuge für ihre absurden Forderungen und radikalen Tendenzen zu kritisieren.

„Die Regierung ist gut beraten, sich endlich auf die Interessen des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zu besinnen, die zum Spielball weltfremder Ökofundamentalisten zu werden drohen. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung dringend auf, noch vor der Bundestagswahl zum Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen. Das wahltaktisch motivierte Lavieren des grünen Ministerpräsidenten wird zu einer schweren Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht erwarten, von Fahrverboten verschont zu bleiben“, erklärte Rülke.

Masterplan unerlässlich

Um das bestehende Verkehrsmanagement zu verbessern, bedürfe es eines Masterplans, betonte Rülke: „Ein schnelles mobiles Datennetz (5G) und weit größere Datenübertragungskapazitäten, als derzeit in vielen Regionen verfügbar, sind unerlässlich für Connectivity und Car-to-X-Kommunikation, ohne die moderne, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte nicht verwirklicht werden können.“

Eine umfassende Digitalisierungsstrategie, so Rülke, sei unerlässlich, um autonomes Fahren und Assistenzsysteme umzusetzen, die zur Erreichung der „Vision Zero“-Zielsetzung (keine Verkehrstoten mehr) erforderlich seien: „Nicht nur die Fahrzeuge selbst müssen untereinander kommunizieren können, auch Informationen über Ampelschaltungen und Baustellen beziehungsweise Streckenstörungen und -sperrungen müssen dabei Berücksichtigung finden. Stauvermeidung ist eine zentrale Größe unseres Mobilitätskonzepts, das ein umfassendes Baustellenmanagement bedingt; auf Basis eines Baustellen-Slotmanagements können Verkehrsbeeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert werden. Dabei kommt auch der Optimierung von Ampelschaltungen und der gezielten Einbeziehung der Ampelinformationen in das künftige Telematiksystem eine bedeutende Rolle zu.“

Die Gesamtlage aller verfügbaren Informationen könne über die Verkehrsrechnerzentrale vernetzt werden, was zu einer eklatanten Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit führe, so Rülke.

 

Dynamische, verkehrsübergreifende Routenplanung

„Eine dynamische, verkehrsübergreifende Routenplanung, die auch Datensicherheit und
-schutz für Autofahrer garantiert, ist das erklärte Ziel unseres Mobilitätskonzepts, dessen erfolgreiche Umsetzung maßgeblich davon abhängt, dass sich der Zustand unserer Straßen erheblich verbessert. Straßenbau findet jedoch in den Planungen von Verkehrsminister Hermann kaum Berücksichtigung – finanziell, aber auch organisatorisch. So verhindert z. B. nach wie vor eine gigantische Bürokratie, dass Ersatzbauten für marode Brücken schnell verwirklicht werden“, kritisierte Rülke.

„Der unter Verkehrsminister Hermann radikal, von 743 auf 123 zusammengestrichene Maßnahmenplan für den Ausbau des baden-württembergischen Netzes lässt erkennen, woran die Verkehrspolitik unseres Landes aktuell krankt. Statt sich auf die Umsetzung des ,Bundesverkehrswegeplans 2030‘ zu konzentrieren und alle verfügbare Bundesmittel abzurufen, verliert sich der obsessive Radideologe Hermann im großen Labyrinth seiner abstrusen Radwegeplanungen.“

Verkaufsverbote von Verbrennungsmotoren ab 2030 sind indiskutabel

„Das von den Grünen beschlossene Verkaufsverbot von Verbrennungsmotoren ab 2030, aber auch Pflichtquoten für Elektromobile, lehnen wir Freien Demokraten entschieden ab. Es sollte der Industrie und den Verbrauchern überlassen bleiben, auf welchem Wege sie politisch flankierte Vorgaben, so z. B. Abgasgrenzwerte, erreichen möchten. Wir plädieren für verlässliche Rahmenbedingungen und Zielgrößen und setzen auf eine offene Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung“, so Rülkes Planung.

Dabei sei Elektromobilität kein Allheilmittel, sondern nur eine Mobilitätskomponente, betonte Rülke. So emittiere aktuell ein Elektrofahrzeug, mit Blick auf Batteriegewicht und den aktuellen Strommix, in der Regel mehr Kohlendioxid als ein moderner Diesel.

Der Diesel ist auf Jahrzehnte hin unverzichtbar

„Der Diesel ist keine Übergangstechnologie, sondern wird noch über viele Jahrzehnte hinweg eine wichtige Mobilitätsfunktion übernehmen. Schwere Baumaschinen oder LKW im Schwerlastbereich sind auf batterieelektrischer Basis kaum vorstellbar. Die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors ist demnach ein Gebot der Vernunft. Durch technische Optimierungen und den Ersatz älterer durch moderne Fahrzeuge wird es möglich, Grenzwerte für Luftschadstoffe auch ohne Fahrverbote einzuhalten“, ist sich Rülke sicher.

Auch Faktoren wie intermodale Logistikkonzepte, die Digitalisierung des Schienenverkehrs oder die Stärkung des kombinierten Verkehrs und ein kontinuierlicher Ausbau des Schienennetzes würden, so Rülke, darüber entscheiden, ob Baden-Württemberg ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept erhalte: „Insbesondere die energieeffiziente Schifffahrt bietet viel Steigerungspotential und so können wir nicht akzeptieren, dass der Ausbau des Neckars für lange Containerschiffe nach aktueller Planung erst Ende dieses Jahrhunderts erfolgen soll.“

Mobilitätskrise in Baden-Württemberg abwenden – keine einseitigen Bevorzugungen bei der Finanzierung

Einseitige Bevorzugungen bei der Finanzierung, wie sie Minister Hermann bei der Forcierung des Radverkehrs zeige, würden den tatsächlichen Herausforderungen an unsere Verkehrsinfrastruktur nicht gerecht. Das Rad verdiene zwar Förderung, doch sollte es, so Rülke, nicht ideologisch instrumentalisiert und zu einer Ikone der Fortbewegung stilisiert werden.

„Was die finanzielle Dimension unseres Mobilitätskonzepts betrifft, so eröffnet unser Vorschlag, Mittel aus der Landesstiftung umzuschichten und mögliche Privatisierungserlöse zu verwenden, ausreichend Finanzierungsspielraum, um eine Mobilitätskrise in Baden-Württemberg abzuwenden“, betonte Rülke.

Haushaltskonsolidierung und Zukunftsinvestitionen – beides ist möglich!

Thema der Klausur waren auch die kommenden Beratungen des Doppelhaushalts 2018/2019. Dabei steht für die FDP/DVP Fraktion fest, dass erheblich größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um Schulden zu tilgen.

„Die Ambitionslosigkeit der Regierung bei der Schuldentilgung ist durch nichts zu legitimieren. Grün-Schwarz lässt eine exzellente Gelegenheit verstreichen, den Weg in die planvolle Entschuldung des Landes zu gehen. Die von Grün-Schwarz in Aussicht gestellte Schuldentilgung ist nur ein finanzpolitisches Feigenblatt, um die zahllosen Kritiker an der vorgeblichen Tilgung ,impliziter Schulden‘ zu besänftigen“, kritisierte Rülke die grün-schwarze Regierung  für ihre verantwortungslose Haushaltspolitik.

Die Steuern sprudelten so stark, dass sowohl Schulden getilgt als auch Gelder investiert werden könnten, betonte Rülke, der mit Nachdruck daran erinnerte, dass insbesondere der Bildungsbereich weitere Anstrengungen und neue Ideen nahelegte: Nur dann ließe sich in Baden-Württemberg und deutschlandweit die ‚weltbeste Bildung‘ garantieren.

„Unabhängig davon, ob das Kooperationsverbot gelockert wird oder die Länder vom Bund eine bessere Finanzausstattung für die Erfüllung ihrer gewachsenen Aufgaben im Bereich der Bildung erhalten, wollen wir die Bildung in der Zuständigkeit der Länder belassen. Notwendig sind aus Sicht der Freien Demokraten bundesweit einheitliche Standards, insbesondere bei den Schulabschlüssen oder bei der Lehrerbildung. Da eine entscheidende Qualitätsverbesserung unseres Bildungssystems Länder und Kommunen allein überfordern würde, sollte, wie in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 gefordert, auch der Bund in die Finanzierung in jedem Fall einbezogen werden.

Die FDP-Fraktion wird entsprechende Vorschläge in die Haushaltsberatungen im November einbringen. Dabei werden die Freien Demokraten wie immer darauf achten, keine ,ungedeckten Schecks‘ auszustellen, um Einnahmen und Ausgaben in Balance zu halten“, so Rülke abschließend.

Weitere Pressemitteilungen zum Thema