Pressemitteilung

27.Mai 2020 - Recht und Verfassung

Rülke: CDU-Fraktion fehlt momentan Rechtsgrundlage zur Mitsprache bei Verordnungen

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gesetzentwurf der FDP/DVP dringend notwendig.


Zur Ankündigung der CDU-Spitzenkandidatin Eisenmann, die Systematik der Verbote und Gebote zur Corona-Bekämpfung zugunsten der Verständlichkeit umstellen zu wollen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn eine gesetzliche Regelung unverständlich ist, dann ist sie unbestimmt und damit rechtswidrig. Deutlicher als die CDU es jetzt tut, kann eine Regierungsfraktion nicht klarmachen, dass viele Verordnungen nicht aufrechterhalten werden können. Die CDU Landtagsfraktion will nun bei dem Inhalt der Corona-Verordnungen mitreden. Dafür fehlt bislang aber die Rechtsgrundlage. Das zeigt einmal mehr, dass der in der letzten Woche eingebrachte Gesetzesentwurf der FDP/DVP, sämtliche bestehende Corona-Verordnungen unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments zu stellen, dringend notwendig ist. Wenn es der CDU ernst mit der Wahrung der Freiheitsrechte ist, muss sie dem Gesetzentwurf zustimmen.“