Pressemitteilung

13.Februar 2019 - Schule
,

Rülke: Die Schulwahlfreiheit darf nicht untergraben werden

Anlässlich einer Landtagsdebatte über ein Gesetzespaket der Landesregierung kritisierte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Ablehnung eines FDP-Änderungsantrags zur Schulwahlfreiheit durch die grün-schwarze Regierungsmehrheit. Rülke: „Uns Freien Demokraten ist bewusst, dass Einschränkungen manchmal notwendig sind – beispielsweise wenn ein Ausgleich bei der Auslastung von Schulen geschaffen werden muss. Aber gerade weil mit dem Gesetzentwurf eine Erweiterung der möglichen Einschränkungen vorgenommen werden soll, sollte die Balance von organisatorischen Erfordernissen einerseits und Wahlfreiheit anderseits wieder hergestellt werden. Zudem gilt es zu verhindern, dass faktische Schulbezirke entstehen, wo gar keine eingerichtet sind – zum Beispiel, indem aus Ausgleichsmaßnahmen Automatismen werden. Deshalb hat die FDP/DVP Fraktion beantragt, dass nicht nur auf den Schultyp, sondern auch auf das gewählte Fächerprofil und die Sprachreihenfolge Rücksicht zu nehmen ist. Das bedeutet, es muss im Konfliktfall der individuelle Wahlwunsch erfüllt werden, wenn nicht gewichtige Argumente dagegen stehen.“

Rülke verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Grundgesetz und die Landesverfassung: „Alle Deutschen haben nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Und gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung hat ‚jeder junge Mensch ein Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.‘ Diesen Verfassungsbestimmungen hätte unser Antrag nach unserer Auffassung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum die grün-schwarze Regierungsmehrheit ihn abgelehnt hat. Der FDP/DVP Fraktion blieb deshalb keine andere Möglichkeit, als das Gesetzespaket im Ganzen abzulehnen, obwohl wir den anderen Bestandteilen zugestimmt haben.“