Pressemitteilung

23.Juli 2013

Rülke: Dringender Handlungsbedarf bei Flüchtlingsaufnahme

Zur heutigen Freigabe des Gesetzentwurfes für ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Anhörung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den längst überfälligen Entwurf des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und Unterbringung besteht dringender Regelungsbedarf. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die entsprechenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte, war die Landesregierung zur Neuauflage aufgefordert, um die Lebenssituation der Flüchtlinge zu verbessern. Der Landtag hat bereits im April dieses Jahres entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt, damit etwa die Wohnfläche erhöht und Geldleistungen ermöglicht werden können. Allein die Integrationsministerin lieferte nicht.

Der nun vorgelegte Entwurf des Flüchtlingsaufnahmegesetzes muss nun zügig zur Beratung gebracht werden, um eine rechtlich abgesicherte Situation für die Flüchtlinge zu schaffen. Denn seit August 2012 erlauben die vom Ministerium für Integration herausgegebenen „Vorläufigen Anwendungshinweise” zum Flüchtlingsaufnahmegesetz den Landkreisen eine flexible Handhabung für die Zeit bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Dies hat eine uneinheitliche Praxis zur Folge, die zwischenzeitlich sogar in Demonstrationen von Flüchtlingen gipfelt, die derzeit vor dem Integrationsministerium in Stuttgart eine bessere Behandlung fordern.“

 

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