Pressemitteilung

26.September 2018

Rülke: Eine Ministerin, die in einem Gerichtsurteil als Straftäterin gesehen wird, ist untragbar geworden

In der Debatte zum Entlassungsantrag gegenüber der Ministerin Bauer erinnert der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke zunächst an den Ursprung des Untersuchungsausschusses zur rechtswidrigen Zulagenpraxis an der Hochschule Ludwigsburg und, wie er anmerkte, auch andernorts, wie man später gesehen habe. Allein diese Erkenntnis hätte diesen Untersuchungsausschuss laut Rülke gerechtfertigt. Er stellt fest, dass die Notwendigkeit eines Amtsverzichts von Ministerin Bauer zunächst offen geblieben sei. Es hätte sich dann im Verlauf des Untersuchungsausschusses gezeigt, dass mehrfach Akten unterschlagen und erst am Ende nachgereicht wurden, so Rülke. Dies mache nach seinen Aussagen  deutlich, dass hier von Seiten der Ministerin ein „Geist der Verschleierung und Vertuschung“ herrsche. Selbst angesichts dessen hätte eine langmütige Opposition noch keinen Ministerrücktritt gefordert. Schließlich, so erinnert Rülke, hätte die Ministerin Bauer als Zeugin Bauer vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, dass es keine Beeinflussung der an die Hochschule Ludwigsburg zu Aufklärungszwecken  entsandten Kommission durch das Ministerium gegeben hätte. Rülke zitiert dem gegenüber das Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 17.05.2018 in dieser Sache: „Verstoß einer Ministerin  gegen die gebotene beamtenrechtliche Fürsorgepflicht“. Dies sei ein schwerer Vorwurf, der allemal schon für sich alleine geeignet sei, eine Ministerin zum Amtsverzicht zu bewegen, so Rülke

Damit noch nicht genug, so der Fraktionsvorsitzende. Es finde sich im Urteil ein noch schwererer Vorwurf: Die von der Ministerin eingesetzte Kommission sei nicht unabhängig gewesen, sondern habe – gesteuert durch das Ministerium – ein weiteres Abwahlverfahren der Rektorin zum Ziel gehabt. Dies bedeute nach Aussage des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes nicht weniger, als dass sich die Ministerin Bauer des Delikts einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht habe, eines Verstoßes gegen §153 STGB. Oder, wie Rülke anders formuliert: „Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat geurteilt, dass im Landeskabinett eine Straftäterin sitzt, nämlich die Ministerin Theresia Bauer!“

Nun würden sich, nach Aussage Rülkes, die „Abfangjäger zum Ministerinnenschutz der Koalition“ vielleicht sagen, dass dies der falsche Moment sei, und der Entlassungsantrag zu früh käme. So sei der Vorsitzende der kritisierten Aufklärungskommission, Ex-Minister Gerhard Stratthaus, beispielsweise dazu vor dem Untersuchungsausschuss noch gar nicht gehört worden. Rülke stellt fest, dass man aber gar nicht mehr warten könne, denn die heutige Rücktrittsforderung hätte mit dem Untersuchungsausschuss gar nichts zu tun. Es ginge um viel mehr: „Wenn ein Gericht urteilt, dass in der Regierung eine Straftäterin sitzt, dann ist es die heilige Pflicht einer jeden Opposition, in einem solchen Fall zu handeln. Und Ihr Eid auf die Landesverfassung, Herr Kretschmann, macht es auch Ihnen als Ministerpräsident  zur Pflicht, dass Sie nun handeln! Und wenn Sie dazu aus Parteiräson nicht bereit sind, dann muss Ihnen eben dieses Parlament das Gesetz des Handelns aus der Hand nehmen!“ so Rülke.

Es sei denn, so Rülke, man nehme Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht ernst. Was aber die Grünen in Baden-Württemberg von Leuten hielten, die Urteilen dieses Gerichts widersprächen, hätte der Grünen-Fraktionsvorsitzende  Andreas Schwarz in der Plenarsitzung  des Landtags am18.07.2018 eindrucksvoll wissen lassen. Rülke  zitiert diesen mit dem damaligen Vorwurf an ihn selbst, er sei „eine Gefahr für den Rechtsstaat.“ In derselben Debatte hätte sein Kollege Schwarz zum Verwaltungsgericht  Stuttgart ausgeführt: „Wir sind uns in der Koalition einig – dies ist ein hohes Gut -, dass Urteile der Gerichte in Deutschland zu akzeptieren und umzusetzen sind.“ – Rülke fragt: „Oder gilt das nur für Urteile, die den Grünen passen?“ und stellt fest: „Wenn dieses ernst gemeint ist, dann gibt es jetzt nur eines: Die Entlassung der Ministerin Theresia Bauer!“. Dann könne sich Frau Bauer auch in Ruhe darauf vorbereiten, dass die Staatsanwaltschaft möglicherweise wegen des Delikts einer uneidlichen Falschaussage auf sie zukomme, so Rülke.

„Die Gerichte kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Causa Stöckle, weil ihnen unterschiedlich viele entscheidungsrelevante Dokumente vom Ministerium vorgelegt wurden. Das Ergebnis dieser unterschiedlichen Tatsachengrundlage aber nimmt nun die Ministerin als Begründung für die Einlegung eines Rechtsmittels. Damit wird die Berufung doch zum Treppenwitz, gespickt mit hausgemachten Problemen und Fehlern. Am heutigen Tag haben wir von den regierungstragenden Fraktionen eifrige Plädoyers gehört, die sich in Lobeshymnen für das positive Gesamtbild der Ministerin einsetzen. Mit dieser Logik aber würde ein möglicherweise rechtswidriges Verhalten der Ministerin durch anderweitige Erfolge aufgewogen – das ist für mich ein Affront gegen den Rechtsstaat“, erklärt Rülke.

„Wie es scheint, muss sich jedenfalls am heutigen Tage jedes einzelne Mitglied dieses Hauses der ernsthaften Frage stellen, wie es sich angesichts des Urteils eines Gerichtes verhalten will, nach dem in dieser Landesregierung eine Straftäterin sitzt“, so Rülke abschließend.

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