Pressemitteilung

26.März 2020

Rülke: Freifahrschein für Mietenverweigerung ist falscher Weg

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Staatliche Miet- und Pachtbeihilfen aus den Rettungsfonds angezeigt.


Zu den Beschlüssen des Bundestags im sogenannten COVID-19-Justizpaket, wonach Mietschuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit eingeräumt wird, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Ein Freifahrschein für Mietenverweigerung ist der falsche Weg. Der Beschluss des Bundestags geht fehl, wonach Mietschulden aus den kommenden Monaten keinen Kündigungsgrund darstellen sollen, da er in das Eigentum eingreift. Dies würde sich schnell zum handfesten Problem auswachsen für Menschen, die ihre Altersversorgung auf Vermietung aufbauen. Knapp zwei Drittel der Mietwohnungen werden von Klein- und Kleinstvermietern bereitgestellt, die selbst auf laufende Einnahmen aus der Wohnungsvermietung angewiesen sind. Bleiben die Mietzahlungen für drei Monate oder möglicherweise länger aus, können gerade kleinere Vermieter in Existenznot geraten. Aber auch die Mieter könnten ihrerseits finanziell überfordert werden, wenn die Rückzahlung gestundeten Mietschulden fällig wird. Schließlich sind auch negative Auswirkungen auf die Wohnraumschaffung der Zukunft absehbar. Denn es wird nun ein noch größeres Wagnis Mietwohnraum zu schaffen, wenn man die Vermieterposition noch weiter schwächt.

In der aktuellen Situation wäre die Schaffung eines zeitlich befristeten Sonder-Wohngelds die richtige Lösung, die die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen berücksichtigt und schützt. Eine schnelle und unbürokratische Bewilligung des Sonder-Wohngelds muss gewährleistet sein. Dann könnten die Mietzahlungen weiter geleistet werden und die Gefahr von Zahlungsrückstanden und dadurch bedingte Kündigungen würde für Mieter in finanziellen Nöten gebannt, während der Vermieter weiterhin mit den Mieteinnahmen wirtschaften kann.

Daneben sollten Vermieter kompromissbereit und rücksichtsvoll überprüfen, ob sie eigeninitiativ krisenbedingte Anpassungen mit ihren Mietern erreichen können. Das Land hat mit der Stundung von Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften einen Weg vorgezeichnet, dem auch gewerbliche Vermieter folgen könnten, soweit dies im Einzelfall finanziell darstellbar ist. Denn im Handel und dem Hotel- und Gaststättengewerbe belasten, wo wegen der Einschränkungen für diese Branchen aktuell keine Umsätze gemacht werden, ist die Liquidität der Unternehmen akut gefährdet.“

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