Pressemitteilung

26.Februar 2014

Rülke: Glaubwürdigkeit grün-roter Konsolidierungspolitik ist anzuzweifeln

In einer Landtagsdebatte über die Denkschrift 2013 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, unter anderem:  

Auch die diesjährige Denkschrift des Rechnungshofs enthält eine ganze Fülle von Anregungen und Hinweisen für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln. Die Verdienste des Rechnungshofs um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sind unstrittig. Wir als Parlament würdigen dies am besten dadurch, dass wir uns rasch und intensiv mit den Anregungen des Rechnungshofs auseinandersetzen.

Dass wir die Denkschrift auch in diesem Jahr erst Ende Februar abschließend beraten, zeigt, dass der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sich wiederum viel Zeit für die Beratung der einzelnen Denkschriftbeiträge genommen hat. Es zeigt aber nicht, dass er sich mit besonderer Intensität um die zentralen Fragen der Denkschrift gekümmert hat, sondern weit eher, dass die grün-rote Regierungskoalition viel Zeit gebraucht hat, um mit den für sie schwierigen Themen der Denkschrift einigermaßen umgehen zu können.

Eine Reihe von Themen der Denkschrift  hätte durchaus eine intensivere Debatte verdient gehabt. Auf drei Themen der Denkschrift will ich deshalb noch einmal kurz eingehen:

  •     Das ist der Denkschriftbeitrag Nr. 3 mit dem Titel „Mehr Konsequenz beim Vollzug von Einsparverpflichtungen“: Dabei geht es ja nicht nur um die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses fast unkenntlich gewordene Mahnung des Rechnungshofs, einmal ausgebrachte kw-Vermerke (künftig wegfallend) auch real zu vollziehen. Es geht vor allem um die Glaubwürdigkeit der Konsolidierungspolitik der grün-roten    Landesregierung insgesamt. Der uns im November 2013 vorgelegte Finanzplan 2020 geht davon aus, dass es gelingt, die Personalausgaben im Landeshaushalt bezogen auf das Jahr 2020  auf 18,3 Milliarden Euro zu begrenzen. Dies setzt eine Begrenzung der durchschnittlichen Steigerungsrate der Gehälter (für Aktive wie für Pensionäre) auf einen Wert von 1,8 Prozent voraus. Und es setzt voraus, dass die kw-Vermerke im Haushalt auch tatsächlich vollzogen werden. Beides kann man mit guten Gründen in  Zweifel ziehen. Und auch wir sagen, dass wir es für die Zukunft des Landes insgesamt nicht für verantwortbar halten, 11.600 Stellen im Lehrerbereich bis 2020 zu streichen. Aber selbst wenn dies alles geschehen würde, verbliebe nach dem grün-roten Finanzplan bis 2020 eine zwingend auf Null zustellende Deckungslücke von 1,47 Milliarden Euro, die Sie nur mit dem 400-Millionen-Trick („Mehreinnahmen aufgrund veränderter Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und dem Bund“) rechnerisch auf 1,07 Milliarden herunterrechnen.

Wie Sie den Vollzug Ihrer vollmundigen Ankündigungen zum Ausbau der Ganztagsschulen und zur Inklusion, den Vollzug Ihrer Stellenabbaubeschlüsse und zusätzlich weitere Kürzungen bei Personal- und Sachausgaben im Umfang von 1,4 Milliarden Euro bis 2020 gewährleisten wollen, markiert in der Tat ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem der grün-roten Landesregierung, dem sich diese bislang noch nicht einmal gestellt hat.

  • Beim Denkschriftbeitrag Nr. 4 „Landesschulden und Landesvermögen“ hat der Rechnungshof bei der Vorstellung der Denkschrift vor der Landespresse geäußert: „Angesichts der guten Lage bei den Steuereinnahmen hätte ein Weg gefunden werden müssen, auf neue Kredite zu verzichten.“ Auch hier ist die Botschaft soweit eingedampft worden, dass am Ende nur eine „Kenntnisnahme“ als Ausschussempfehlung herausgekommen ist. Dass es möglich gewesen wäre, für 2013 auf eine Nettokreditaufnahme weitestgehend zu verzichten, kann ernsthaft nicht bestritten werden, auch der Hinweis von Frau Prof. Färber auf den geringen Finanzierungssaldo des Jahres 2013 belegt ja genau dies. Sie allerdings wollten das nicht, sondern Sie wollen Ihre „Kriegskasse“ auffüllen, um 2015/16 einen Volksbeglückungswahlkampf führen zu können, ohne auf die Restriktionen des Haushalts Rücksicht nehmen zu müssen.
  • Als drittes und letztes Beispiel nenne ich den Denkschriftbeitrag Nr. 15 „Energieeffizienz der Landesgebäude.“  Hier schreibt der Rechnungshof der grün-roten Landesregierung ins Stammbuch: „Bisher erfüllen die Landesgebäude die rechtlich verbindlichen  Nachrüstpflichten nicht. Auch für energetische Sanierungen gilt, dass die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen ist. Zu dem Bezug von Ökostrom gibt es wirtschaftlichere Alternativen.“ Ich hätte dies Thema nicht angesprochen, wenn nicht Grün-Rot bei jeder Gelegenheit die eigene Besserwisserei insbesondere in Fragen der Energie-, Umwelt- und Klimapolitik so demonstrativ vor sich her tragen würde.           

Natürlich gab es wie in jedem Jahr auch viele weitere Themen, in denen der Ausschuss nicht nur formale Einmütigkeit erzielte und sich die Empfehlungen des Rechnungshofs unverändert oder modifiziert zu eigen machte. Deshalb gilt es auch heute, die in aller Regel exzellente Arbeit des Rechnungshofs zu würdigen. Einzelne Punkte der Kritik können und sollen darüber nicht hinwegtäuschen. Deshalb zum Schluss unser Dank an Präsident Munding, die Damen und Herren des Senats und alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs. Das Parlament hat Ihnen allen viel zu verdanken.“

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