Pressemitteilung

28.Januar 2015
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Rülke: Grün-Rot ist in der Pflicht, diese Bürokratielawine zu stoppen

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Abschaffung des baden-württembergischen Tariftreue – und Mindestlohngesetzes (Drucksache 15/6098) das Festhalten von Grün-Rot an dem Mitte 2013 verabschiedeten Gesetz scharf kritisiert. „Mittelständische Unternehmen und Kommunen ächzen eineinhalb Jahre nach Einführung des Gesetzes unter einer nicht mehr hinnehmbaren Bürokratie.“ Das nun von CDU/CSU und SPD im Bund mit Zustimmung der grün-roten Landesregierung verabschiedete Mindestlohngesetz komme noch verschärfend hinzu. Zeitraubende Nachweis- und Dokumentationspflichten für die Unternehmen fielen seit dem 1. Januar 2015 doppelt an, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ der Bundesregierung setze dem Bürokratiewahnsinn die Krone auf und führe zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung. „Grün-Rot ist in der Pflicht, diese Bürokratielawine zu stoppen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer von ihm selbst propagierten ‚grünen Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dem Mittelstand, wo es nur geht, Knüppel zwischen die Beine wirft“, so Rülke.

Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz reihe sich in eine grün-rote Liste von wirtschaftspolitischen Sündenfällen ein: angefangen von der Abschaffung des eigenständigen Wirtschaftsministeriums über die geplante und im letzten Moment aufgrund des Widerstands der Wirtschaft und der FDP aufgegebene Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts bis hin zur bevorstehenden Verabschiedung des Bildungsfreistellungsgesetzes.

Aufgrund einer dem FDP-Gesetzentwurf vorausgehenden parlamentarischen Anfrage der Liberalen musste die Landesregierung zugeben, dass eine flächendeckende und wirksame Kontrolle der Einhaltung des im Tariftreuegesetz verankerten Mindestlohns nicht stattfindet. Darüber hinaus bekräftigte Rülke die grundsätzliche Ablehnung eines gesetzlichen und flächendeckenden allgemeinen Mindestlohns durch die Freien Demokraten. „Der Mindestlohn verbaut Geringqualifizierten den Einstieg in den Arbeitsmarkt und zerstört laut Ifo-Institut im Niedriglohnbereich bundesweit über 900.000 Arbeitsplätze. Der Scheinselbstständigkeit wird gleichzeitig Tür und Tor geöffnet. Anstatt wie von Bundesarbeitsministerin Nahles behauptet, die angebliche ‚Generation Praktikum‘ zu beenden, raubt der Mindestlohn jungen Studienabgängern die Chance, sich andere Arbeitsfelder anzuschauen oder Berufserfahrung zu sammeln“, so Rülke.

Der Mindestlohn führe zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ad absurdum. Arbeitszeitmodelle wie die sogenannte Vertrauensarbeitszeit oder die Telearbeitszeit würden erschwert oder gar unmöglich gemacht. „Das Heimchen am Herd scheint wohl das neue Leitbild des Ministerpräsidenten zu sein“, so Rülke. Die FDP-Landtagsfraktion trete dagegen weiterhin für entsprechende Rahmenbedingungen ein, um sich nicht zwischen Beruf und Familie entscheiden zu müssen.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden würden Mindestlöhne den Arbeitnehmern auch nicht zu mehr Geld verhelfen. Das zusätzliche Einkommen werde weitestgehend mit den Leistungen des Arbeitslosengelds II verrechnet, wodurch sich das Netto-Einkommen kaum erhöhe. Zudem fielen klassische Nebenjobs wie das Zustellen von Zeitungen in ihrer Mehrzahl künftig weg. „Selbst wenn Grün-Rot trotz aller entgegenstehenden Fakten weiter an das Märchen der Wirksamkeit des Mindestlohns glaubt, können die Abgeordneten der Regierungsfraktionen ruhigen Gewissens dem Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zustimmen. Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz hat sich spätestens mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohns erledigt“, so Rülke.

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