Pressemitteilung

17.Juni 2019

Rülke: Landesregierung muss bei Grundsteuerreform Öffnungsklausel jetzt nutzen

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zum Beschluss des Bundes-Koalitionsausschusses, die notwendig gewordene Grundsteuerreform durch eine Öffnungsklausel auf Wunsch den Ländern zu überlassen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bund tut gut daran, durch die nun vorgesehene Öffnungsklausel die Situation vor Ort zu berücksichtigen. Angesichts der enormen Preissteigerungen von Grund und Boden in Baden-Württemberg wäre die bisher vom Bund vorgesehene Reform dramatisch falsch. Denn eine Grundsteuer, die sich an Mieten und aktuellen Bodenwerten orientiert, würde angesichts der enormen Preisentwicklung in Baden-Württemberg im Grund- und Immobilienbereich zu einer enormen zusätzlichen Verteuerung der Wohnkosten führen.

Diese Öffnungsklausel haben wir schon lange gefordert. Wir fordern die Landesregierung ausdrücklich auf, diese Chance zu nutzen und die Grundsteuer in Baden-Württemberg unbürokratisch und aufkommensneutral zu gestalten. Jede Möglichkeit muss genutzt werden, um eine schlimmere Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verhindern.“

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