Pressemitteilung

11.August 2014

„Die Vorratsdatenspeicherung nimmt mehr, als sie bringt. Sie stellt die Bürger unter Generalverdacht. Das massenhafte Ausspähen und die Ausschnüffelei von Millionen von unbescholtenen Bürgern in der Europäischen Union muss beendet werden“, so Rülke.

Das EuGH-Urteil vom April ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 schon die zweite Ohrfeige für die große Koalition, die die Vorratsdatenspeicherung ursprünglich eingeführt hat und auch heute noch daran festhält.

„Es gibt keinen europäischen Zwang mehr, gesetzgeberisch tätig zu werden. Und die deutschen Sicherheitsbehörden konnten in den letzten Jahren auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich arbeiten.“

„Es ist das bleibende Verdienst der FDP, innerhalb der schwarz-gelben Koalition die Vorratsdatenspeicherung verhindert zu haben. In Zeiten der NSA ist es wichtig, auch noch ein paar Bürgerrechte zu verteidigen“, so Rülke abschließend.

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