Pressemitteilung

27.August 2013 - Integration

Rülke und Glück: Integration lässt sich nicht in Gesetz zwingen

Zu den aktuellen Plänen von Integrationsministerin Öney zur Erstellung eines Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg sagt der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

 

„Die FDP-Fraktion begrüßt es grundsätzlich, dass das Integrationsministerium aus seiner Lethargie erwacht. Über zwei Jahre hat es gedauert, bis Integrationsministerin Öney erkannt hat, dass sie in Baden-Württemberg einen integrationspolitischen Flickenteppich gestrickt hat. Und erst jetzt kommt ihr das Berliner Integrationsgesetz aus der Feder ihres politischen Mentors Ehrhart Körting wieder in den Sinn, das dort 2010 beschlossen wurde, als Öney selbst noch Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus war.

 

Es stellt sich aber die Frage, ob es Sinn macht, die vielschichtigen Möglichkeiten und Rechte von Migranten zur Teilhabe am öffentlichen Leben in einem Gesetz festzuschreiben. In Nordrhein-Westfalen gelang es mit beträchtlichem finanziellen Aufwand, dem Gesetz mit der Einrichtung eines Netzwerks von Beratungsstellen auf kommunaler Ebene zu bescheidenem Erfolg zu verhelfen. In Berlin bleiben messbare Erfolge noch aus, wie sich aus den Umsetzungsberichten dort ersehen lässt. Das hiesige Integrationsgesetz wäre das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt würde, wenn wesentliche Vorfragen wie etwa die Finanzierung noch nicht geklärt sind. Wir brauchen sicherlich keine Integrationspolitik mit Finanzierungsvorbehalt.“

 

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, merkt hierzu an: „Dieser Vorstoß von Öney ist kein Schritt hin zu einer echten Willkommenskultur, sondern ein weiteres Paradebeispiel grün-roter Symbolpolitik. Öney gibt die Vorarbeiten zu einem Gesetz in Auftrag, das den zukünftigen integrationspolitischen Kompass darstellen soll. Dass daraus mehr als ein wirkungsloser Papiertiger entstehen wird, glaubt jedoch selbst die Ministerin wohl nicht. Bereits als Berliner Abgeordnete merkte sie zum dortigen Integrationsgesetz an, dass ein komplexer Vorgang wie Integration sich wohl nicht in ein Gesetz zwingen lasse[1]. Die FDP-Fraktion stimmt Frau Öney hierbei vollkommen zu. Den richtigen Weg hatte bereits 2007 der damalige Integrationsbeauftragte Prof. Dr. Goll mit dem Integrationsplan für Baden-Württemberg aufgezeigt. Dieser vielgelobte Wegweiser für eine erfolgreiche Integration ist umfassend und adäquat und vermeidet die starren Vorgaben eines formalen Gesetzes.“



[1] Artikel in „Die Welt“ vom 5. Mai 2010, abgerufen am 27. August 2013 unter www.welt.de/7490195