Pressemitteilung

14.April 2015

Rülke und Goll: Die Luft für Justizminister Stickelberger wird angesichts des vermeidbaren Todesfalls in Bruchsal dünner

Laut Medienberichten kommt ein psychiatrisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass die vorherige Nahrungsverweigerung des am 9. August 2014 gestorbenen Bruchsaler Häftlings Folge einer krankhaften Störung war. Diese hätte man laut Gutachter behandeln können, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod des Häftlings hätte verhindert werden können. Dazu sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Dieses Gutachten verdeutlicht die Dramatik der Ereignisse um den Tod des Bruchsaler Häftlings: Ein psychisch kranker Mensch starb im Strafvollzug, weil er nicht seiner Krankheit entsprechend medizinisch behandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob dies der Anstaltsleitung der JVA Bruchsal strafrechtlich vorzuwerfen ist. Dabei wird das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen auch Hinweise auf organisatorische Versäumnisse im Strafvollzug liefern. Dann aber ist es an Justizminister Stickelberger, die politischen Konsequenzen zu ziehen. Klar ist jedoch schon jetzt, die Luft für Justizminister Stickelberger wird angesichts der nun festgestellten Vermeidbarkeit des Todesfalls dünner.“

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