Pressemitteilung

15.April 2012

Rülke und Goll: Elemente der direkten Demokratie auch auf Landkreisebene stärken

FDP-Landtagsfraktion stellt eigenen Gesetzentwurf zur Direktwahl der Landräte vor – „Mit diesem Gesetzentwurf will die FDP-Landtagsfraktion den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihren Landrat direkt zu wählen. Durch die Direktwahl könnte das Verhältnis der Bürger zu ihrem Landrat genauso von großem Interesse geprägt sein, wie es in vielen Kommunen zwischen Bürgern und Bürgermeister der Fall ist. Dies ist auch eine Chance, Politik auf Landkreisebene für die Bürger noch greifbarer zu machen.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innen- und kommunalpolitische Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll auf einer Landespressekonferenz zur Direktwahl der Landräte.

Nach geltendem Recht der Landkreisordnung wird der Landrat durch die Mitglieder des Kreistags gewählt. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt vor, dass der Landrat künftig von den „wahlberechtigten Kreiseinwohnern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ wird. Weiter werden im Gesetzentwurf folgende Punkte berücksichtigt: • Um die Direktwahl des Landrats ausreichend demokratisch zu legitimieren, wird ein Zustimmungsquorum für die Wahl des Landrats von 15 Prozent der Wahlberechtigten festgelegt. Das heißt, 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger müssen für den neuen Landrat stimmen. Für den Fall, dass dieses Qorum auch nach einer Stichwahl nicht erreicht wird, entscheidet der Kreistag. Ein solches 15-Prozent-Quorum gibt es auch bei der Direktwahl der Landräte in Brandenburg. • Das passive Wahlrecht wird auf die Altersgrenzen angepasst, die auch für die Wahl des Bürgermeisters gelten. Die Altersgrenze von derzeit noch 30 Jahren als Mindestalter für die Wählbarkeit des Landrats ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht mehr zeitgemäß. • Aufgrund seiner neuen Legitimation durch die Direktwahl der Bürger erhält der Landrat auch ein Stimmrecht in Kreistag und Ausschüssen.• Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung auch für die Wahl der Landräte zu erreichen, soll jeweils der Wahltermin mit anderen Wahlen zusammengelegt werden können. Voraussetzung ist, dass der Wahltermin mit der jeweils laufenden Wahlperiode des Landrats in Einklang zu bringen ist. Nach den Worten von Rülke und Goll wird durch die Einführung des moderaten Quorums sichergestellt, dass der Landrat infolge geringer demokratischer Legitimation nicht geschwächt ist, sondern im Falle einer niedrigen Wahlbeteiligung das Wahlrecht an den Kreistag zurückfällt. „Es entspricht der liberalen Grundidee, Mitbestimmung der Bürger zu ermöglichen, aber auch Modelle für den Fall zu entwickeln, dass dieses Angebot von den Bürgern nicht immer angenommen wird.“ Rülke und Goll: „Es ist merkwürdig, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag die Einführung der Direktwahl festschreibt, sich bei diesem Thema aber zurückhält – und dies trotz des ständigen grün-roten Redens, Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken“. Dies könne daran liegen, dass die SPD ihre Lieblingsidee von 12 bis 18 Großkreisen trotz des derzeitigen Dementis durch Innenminister Gall doch noch umsetzen wolle und diesem Vorhaben starke, direktdemokratisch legitimierte Landräte einen Strich durch die Rechnung machen könnten.

Weitere Pressemitteilungen zum Thema