Pressemitteilung

15.Juli 2016

Rülke und Goll: Landesregierung geht Defizite im Rettungswesen nicht mit erforderlicher Ernsthaftigkeit an

In der Beantwortung einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion zur Zukunft des Rettungswesens in Baden-Württemberg (Drucksache 16/42) stellt die Landesregierung u. a. fest:

  • Allein die Einhaltung der Fristen, innerhalb derer Rettungskräfte Hilfebedürftige erreichen müssen, soll keine Aussage über die bedarfsgerechte Versorgung zulassen. Gleichzeitig sei die Hilfsfrist jedoch Qualitätsmaßstab und zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst, an der die Strukturen im Rettungsdienst ausgerichtet werden.
  • Die Hilfsfristerhebungen würden den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, auch wenn die Landesregierung nicht bestreitet, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde
  • Eine Deckelung der Zahl der Auszubildenden zum Notfallsanitäter gebe es nicht, es werde aber eine Ausbildungsplatzzahl von 350 angestrebt.
  • Ziel der Landesregierung sei es, die Rettungskette zu optimieren und die Qualitätssicherung im Rettungswesen zum Abschluss zu bringen.

Zu diesen Feststellungen der Landesregierung und zur Beantwortung der Großen Anfrage der FDP insgesamt sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,

Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„In der Beantwortung unserer Großen Anfrage vermeidet Innenminister Strobl die klare Benennung der im Rettungswesen erkennbar vorhandenen Defizite. Wir hätten hier mehr von ihm erwartet, immerhin ist er für die zögerliche Haltung der letzten Landesregierung nicht verantwortlich. Die großartiges Engagement zeigenden Angehörigen des Rettungswesens und die Bürger im Land dürfen mit den Problemen im Rettungsdienst, für die sie nichts können, nicht allein gelassen werden.“

Rülke verweist auf die durch die Beschönigung der Situation entstehenden Widersprüche: „Nicht überzeugen kann die Feststellung der Landesregierung, allein das Ausmaß der Einhaltung der Hilfsfristen solle keine Aussage zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen des Rettungsdienstes zulassen. Denn immerhin gibt sie selbst zu, dass die Hilfsfrist der Qualitätsmaßstab und die zentrale Planungsgröße im Rettungsdienst ist. Wenn man dann bedenkt, dass im Jahr 2013 die 10-Minuten-Hilfsfrist von den Rettungswagen lediglich in rund 66,7 Prozent der Fälle, von den Notärzten nur in ca. 60 Prozent der Fälle eingehalten wurde, bleibt kein Raum für Beschönigung.“

Goll erinnert daran, dass es auch besser geht: „In Hessen beispielsweise wurde im Jahr 2013 in 90 Prozent der Fälle die 10-minütige Hilfsfrist erreicht. Dort gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer allerdings auch mehr Geld für das Rettungswesen aus. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kommen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügen sich Kostenträger und Landesregierung im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Hier sparen die Kostenträger an der falschen Stelle.“

„Ebenso ist zu befürchten“, so Goll weiter, „dass auch bei der Ausbildung der Notfallsanitäter nur auf das Geld geschaut wird. Eine Deckelung solle es nicht geben, allerdings habe man sich darauf verständigt, dass mit jährlich 350 Ausbildungsplätzen der Bedarf gedeckt sei. Dies kommt einer Deckelung gleich.“

„Zwar leugnet die Landesregierung den Handlungsbedarf im Rettungswesen nicht insgesamt“, so Rülke und Goll abschließend, „sie vermittelt allerdings nicht den Eindruck, dass sie Verbesserungen mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und entsprechendem Nachdruck, vor allem in Richtung der Kostenträger angeht. Wir als FDP werden das Thema daher ins Plenum des Landtags tragen, immerhin geht es um Leben und Gesundheit der Bürger Baden-Württembergs und um eine Verbesserung der Situation der Angehörigen der Rettungsdienste.“

 

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