Pressemitteilung

03.Juli 2020
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Rülke und Haußmann: Fahrverbote verordnet nur das Land, sonst keiner

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Verwaltungsgericht weist im Beschluss darauf hin, dass die Regierung auch alternative Maßnahmen zu Fahrverboten wählen könnte.


Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann erklärt zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung des Luftreinhalteplans Stuttgart abzulehnen, der auch Fahrverbote beinhaltet:

„Das Gericht hat mit seinem Beschluss vom heutigen Tag eindeutig festgestellt, dass alleine das Land die Verantwortung trägt, wenn tausende Stuttgarterinnen und Stuttgarter spätestens im September ihre Euro-5-Diesel verlieren, weil sie bei einem Verkehrsverbot in der sogenannten kleinen Umweltzone, die der Luftreinhalteplan derzeit vorsieht, weder fahren noch parken dürfen. Es hat auch klargestellt, dass die Winkelzüge des Verkehrsministers und seines Ministeriums, um sich aus der Schuld zu winden, keinen Erfolg haben. Klarer als durch die Schilderung der Irrungen und Wirrungen in der Begründung des Beschlusses durch das Gericht lässt sich das Versagen auf der ganzen Linie nicht formulieren. Das Gericht stellt klar fest „Eine Fortsetzung der Vollstreckung führe jedoch nicht zwangsläufig zu Fahrverboten. Es obliege allein dem Land, zu entscheiden, welche Maßnahmen es ergreife und ob es Fahrverbote einführe und diese Folgen damit in Kauf nehme“. Angesichts von Feststellungen wie der Aussage „Die vom Antragsteller angestellten Berechnungen stehen zudem in Widerspruch zu den von ihm selbst vorgelegten gutachterlich-wissenschaftlichen Ausführungen“, gehe ich nicht von Dilettantismus aus. Ich gehe davon aus, dass hier das Verfahren erneut mit voller Absicht gegen die Wand gefahren wurde, um endlich die ersehnten Fahrverbote in Stuttgart scheinbar zwangsweise durchsetzen zu können. Aber keiner zwingt die Landesregierung zu Fahrverboten. Sie will sie.“

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