Pressemitteilung

26.März 2015
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Rülke und Haußmann: Mindestlohngesetz erweist sich als bürokratisch und praxisfern – es ist schädlich für Wirtschaft, Ausbildung und Ehrenamt

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann kritisierten auf einer Landespressekonferenz die Regelungen des Mindestlohngesetzes als „bürokratisch, praxisfern und schädlich“. Jetzt zeige sich, dass die Durchführung und Umsetzung dieses Gesetzes für Betriebe, Ehrenamt, Praktika, Minijobs und viele Berufe in Baden-Württemberg erhebliche Schattenseiten mit negativen Folgen mit sich bringe, so Rülke und Haußmann. Die Regelungen und Kontrollzwänge des Mindestlohngesetzes stellten für die Unternehmen eine zusätzliche bürokratische Belastung dar. Aufgrund der Dokumentationspflichten zeige es sich jetzt in vielen Branchen, dass die Arbeitszeitgesetzgebung an der Realität vorbeiginge. In der Gastronomie sei beispielsweise die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag bei besonderen Anlässen nicht einzuhalten. Rülke und Haußmann forderten bei beiden Gesetzen Nachbesserungen, die die tatsächlichen Arbeitsanforderungen berücksichtigten. Zu Änderungen und Klarstellungen beim Mindestlohngesetz stellten sie einen parlamentarischen Antrag vor (Drucksache 15/6659).

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung unter anderem auf, sich auf Bundesebene für eine Senkung des Schwellenwertes bei den Dokumentationspflichten einzusetzen. Dieser liegt zurzeit bei einem Einkommen von 2.958 Euro im Monat und soll nach den Vorstellungen der Liberalen auf 1.900 Euro oder weniger gesenkt werden. Bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten fordert die FDP, auf die Dokumentationspflicht ganz zu verzichten, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Des Weiteren sollte das Gesetz im Bereich der Jahresarbeitszeitkonten flexibilisiert werden, Urlaubs- beziehungsweise Weihnachtsgeld sollten in die Berechnungen mit einbezogen werden. Außerdem fordert die FDP-Landtagsfraktion dringend notwendige Klarstellungen im Bereich der Haftung für Werks- und Dienstverträge im In- und Ausland.

Bei einem erneuten studienbegleitenden Praktikum im selben Unternehmen wollen die Liberalen eine Aufhebung der Sperre erreichen. Die beiden FDP-Politiker verwiesen auf Aussagen des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, wonach Unternehmen angesichts der restriktiven Regelungen ihr Angebot für Praktika einschränken wollten. Somit zeige sich, dass ausgerechnet das Mindestlohngesetz schädlich für die allseits geforderte praxisnahe Ausbildung sei.

„Die Folgen des Mindestlohngesetzes sind für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg besonders nachteilig. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich für die Anliegen der Betriebe und Vereine auf Bundesebene einsetzt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Nach den Worten von Rülke und Haußmann seien die Rückmeldungen von Verbänden und einzelnen Sparten alarmierend. So würden Obstbauern einen deutlichen Preisanstieg beziehungsweise Rückgang ihrer Anbauflächen befürchten. Die Gastronomie fühle sich unter Generalverdacht gestellt. Rülke und Haußmann bezeichneten es als geringen Trost, dass die Kontrollmaßnahmen des Zolls erst im Aufbau begriffen seien.

Die Ungewissheit bei Vereinen und Verbänden ist nach den Worten von Jochen Haußmann besonders gravierend. Durch die unklaren Regelungen bei Entschädigungen und Erstattungen im ehrenamtlichen Bereich würden gerade Vereine benachteiligt, deren Mitglieder sich verständlicherweise nicht dem Verdacht aussetzen wollten, gesetzliche Regelungen zu verletzen. Ehrenamtliches Engagement werde dadurch massiv behindert. Eine Große Anfrage der FDP-Fraktion an das Sozialministerium (Ds. 15/ 6408) sei nach den Worten Haußmanns enttäuschend ausgefallen und zeige durch die unkonkreten Antworten, dass man sich vor der Realität drücken wolle.

Rülke und Haußmann werfen den Verantwortlichen auf Bundesebene vor, das Gesetz mit heißer Nadel ganz im Sinne der Gewerkschaften gestrickt zu haben. Für das Mindestlohngesetz seien neben der SPD auch CDU und Grüne verantwortlich. Bei der Abstimmung im Bundestag am 3. Juli 2014 stimmten 286 CDU-Abgeordnete dafür und nur fünf dagegen, zwei enthielten sich. Die Grünen stimmten geschlossen dafür. „Wir gehen davon aus, dass die CDU-Abgeordneten wussten, was sie taten, als sie mit dem Gesetz auch den bürokratischen Auswüchsen bei der Umsetzung durch die zuständige Ministerin Nahles zustimmten. CDU, SPD und Grüne sind aufgerufen, ihr Handeln inklusive aller Schattenseiten den Unternehmen, Vereinen und Verbänden in Baden-Württemberg zu erklären“, so Rülke und Haußmann.

 

 

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