Pressemitteilung

31.März 2020

Rülke und Theurer: Minijobber tragen genauso zum Haushaltseinkommen bei

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Ohne Kurzarbeitergeld kommen insbesondere Familien in eine stärkere Schieflage.


Zur Notwendigkeit einer Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf sogenannte Minijobber sagen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Landesvorsitzende der FDP, Michael Theurer:

„Arbeitnehmer gehen in den seltensten Fällen einem Minijob nach, um Luxusausgaben zu tätigen, sondern um ihr Einkommen aufzubessern und notwendige Ausgaben bezahlen zu können. Sie tragen mit dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis insbesondere bei Familien zum Haushaltseinkommen bei. Und damit wäre der Wegfall eines Minijobs in dieser Krise ein Schlag ins Kontor. Eine Ausweitung der Zahlung des Kurzarbeitergelds auf sogenannte Minijobs ist daher dringend geboten“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke.

Michael Theurer: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass bestehende Minijobs neben einem Kurzarbeitergeld aus einer Hauptbeschäftigung nicht angerechnet werden. Warum man aber bestraft wird, wenn man jetzt bei Kurzarbeit einen neuen Minijob antritt, ist unverständlich. Dann wird das Einkommen aus dem Minijob auf die Berechnung des Kurzarbeitergelds angerechnet, wenn dieser nicht in einem systemrelevanten Bereich verortet ist. Gerade heute sollte man die Menschen nicht davon abhalten, ihre Einkommenssituation zu verbessern, wenn etwa bei Kurzarbeit nur 60% des regulären Einkommens zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung sollte hier nachbessern“

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