Pressemitteilung

21.November 2018 - Finanzen / Haushalt
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Rülke: Viel Verteilungsspielraum für Grün-Schwarz

Bei der ersten Beratung des Nachtragshaushalts für 2018/19 warnt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eindringlich vor einigen Weichenstellungen grün-schwarzer Haushaltspolitik. So sei der Haushalt durch den Nachtrag in acht Jahren von einem ursprünglichen Volumen von rund 35 Milliarden Euro  auf insgesamt nun fast 54 Milliarden für 2019 angewachsen, stellt Rülke fest. Damit sei nach seiner Aussage in acht Jahren Regierungszeit unter Ministerpräsidenten Kretschmann eine Volumensteigerung von mehr als 50 Prozent erreicht worden. Dem gegenüber stellt Rülke 15 Prozent Vergrößerung des Volumens beim Landeshaushalt in den fünfzehn Jahren der Regierungsbeteiligung der FDP/DVP in den Jahren 1996 bis 2011.

„Wenn die Konjunktur einbrechen und das Niveau der Kreditmarktzinsen steigen sollte, wird sich das bitter rächen“, warnt Rülke, „hier wird die einmalige historische Chance vertan, den Landeshaushalt wirklich nachhaltig zu sanieren.“

Im Landeshaushalt seien durchaus prinzipiell richtige Maßnahmen zu finden, stellt Rülke fest. Dazu zähle er die Einigung mit den Kommunen zu einem Finanzpaket,  das auch einen Pakt für Bildung und Kinderbetreuung enthalte. „Das war höchste Zeit“, so Rülke. Des Weiteren nennt er eine Reihe weiterer Punkte wie Mittel für Flüchtlinge, das Nachkommen von  Verpflichtungen aus dem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen, die Kindergartenförderung, die Vorfinanzierung des geplanten Pakts des Bundes für digitale Bildung an Schulen, mehr Verwaltungsrichterstellen, Mittel für die Forschung zur Künstlichen Intelligenz, das Nationaltheater Mannheim sowie Studienplätze für Grundschullehrer und Medizin.

Ganz eindeutig nicht zählte Rülke dazu allerdings die vorgesehenen 2,4 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Umweltverwaltung. „Es ist überhaupt zu beobachten, dass noch nie eine Landesregierung so negativ mit dem Stellenhunger Ihrer Minister auffiel“, kritisiert Rülke. Als „leicht durchschaubar“ bezeichnet Rülke den geplanten Posten mit 10 Millionen Euro für die nicht weiter definierten Maßnahmen zur „Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Rülke bringt seine Ansicht auf den Punkt: „Dahinter verbirgt sich ganz klar  ein  Propagandafonds der Landesregierung in eigener Sache“ und kritisiert: „Das ist ungeheure Geldverschwendung, nichts weiter.“ Offenbar sei die derzeit laufende Marketing-Tournee des Ministerpräsidenten Kretschmann und seines Stellvertreters Strobl zur Halbzeit unter dem vielsagenden Titel „Nüchtern betrachtet erfolgreich“ noch nicht genug Eigenlob. „Dies soll jetzt in Serie gehen, viel länger und erheblich teurer“, so Rülke

Rülke zählt zu den Fehlplanungen auch die vorgesehenen 70 Millionen Euro sonstige Tilgung so genannter „impliziter Schulden“. Dieser Begriff führe nach seinen Aussagen in die Irre und sei ein Freifahrtschein für unsolides Wirtschaften, denn jede Form der Ausgabenwut könne so als Schuldentilgung getarnt werden: „Implizite Schulden sind eine Art ‚Pinocchio’ der Haushaltspolitik!“ kritisiert Rülke scharf.

Es entspräche nach seinen Aussagen nicht dem Sinn der Landeshaushaltsordnung, beliebig viele Mittel in eine zweckgebundene Rücklage zu packen und das dann Schuldentilgung zu nennen, ohne das klar ist, wann die Mittel verbraucht werden können.

Aus Sicht von SPD und FDP fehlten aus dem Jahre 2017 noch 827 Millionen Euro an fälliger Schuldentilgung, so Rülke und rechnet vor, dass man davon dann noch die 185 Millionen Euro abziehen könne, die sich auf dem Kontrollkonto befinden. „Daraus ergeben sich noch 643 Millionen Euro an zusätzlich zu tilgenden Kreditmarktschulden“, stellt Rülke fest und macht deutlich: „Dies fordern SPD und FDP auch ein!“

Die Position der FDP sei es, damit vollständig Schulden zu tilgen, so Rülke und merkt an, dass die SPD je eine Hälfte zur Schuldentilgung und die andere Hälfte zur Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft zur Behebung der Wohnraumnot verwenden wolle. Er fordert: „Wenn die Regierungskoalition die Zustimmung dieser beiden Fraktionen zur Verfassungsänderung mit dem Ziel der Etablierung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung wünscht, so muss sie einen von beiden Wegen gehen.“ Hinzu käme natürlich nach Aussagen Rülkes noch alles, was bis zum 31.12.2019 auf dem Kontrollkonto lande. „Nur dann werden unsere beiden Fraktionen sich an der notwendigen Verfassungsänderung beteiligen“, macht Rülke unmissverständlich klar.

Er stellt in Aussicht, dass die vorgesehene Verfassungsänderung hin zu einer Schuldenbremse in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg zum 01.01.2020 für beide Seiten Vorteile bringen könne: So ermögliche der Übergang vom augenblicklichen strikten Trendsteuerverfahren zum elastischeren Produktionslückenverfahren unter Berücksichtigung abweichender Konjunkturentwicklungen mehr Handlungsspielraum für die Regierung und für die Opposition wäre es erfreulich, wenn auf den unsäglichen Trick mit der sogenannten „impliziten Verschuldung“ künftig verzichtet würde. „In dieser zukunftsweisenden Steuerpolitik könnten sich alle wiederfinden“, so Rülke abschließend.