Pressemitteilung

19.Juni 2013 - Finanzen

Rülke: Wir wollen die Landesregierung endlich zur fiskalischen Vernunft bringen

„Ziel des liberalen Gesetzentwurfs ist die verfassungsrechtliche Absicherung einer dauerhaften Begrenzung der Verschuldung des Landes. Damit soll eine solide Grundlage für eine tragfähige, generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik geschaffen werden.“ Dies sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke bei der ersten Beratung des Landtags über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion. Nach dem Vorschlag der FDP werden dazu die Bestimmungen des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz einschließlich der dort vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Landesrecht umgesetzt. Rülke: „Allerdings verzichtet unser Gesetzentwurf darauf, so exzessiv von den Übergangsfristen gemäß Artikel 143d Grundgesetz Gebrauch zu machen, wie es die Landesregierung bislang beabsichtigt – nämlich sich bis zum Jahr 2020 Zeit zu lassen.“ Stattdessen versuche der Gesetzentwurf mit dem Vorschlag, die Aufnahme zusätzlicher Kredite längstens bis zum Jahr 2016 zu erlauben, „einen Kompromiss zwischen den bislang stark unterschiedlichen Auffassungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu finden“, so Rülke.

Nach den Worten von Rülke nimmt der liberale Gesetzentwurf  mit dem Jahr 2016 Rücksicht darauf, dass durch die von Grün-Rot betriebene Aufblähung der Haushalte  2011 (4.Nachtrag), 2012 und 2013 mit Steigerungsraten von 5,2%, 5,7% und 4,8% fast unumstößliche Fakten geschaffen worden sind. „Vielleicht gelingt es uns mit diesem Kompromissangebot die Landesregierung endlich zur fiskalischen Vernunft zu bringen“, so Rülke. Der erste Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion vom Herbst 2011 sah bereits ein Inkrafttreten der Schuldenbremse zum 1. 1. 2012 vor.

Rülke: „Ich kann Ihnen allerdings auch heute nicht ersparen, auf Folgendes hinzuweisen:

  • Wer auf 170 Millionen Euro an Studiengebühren verzichtet hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Projekt „freiwilliges Lebensarbeitszeitkonto“ mit jährlich um 20 Millionen Euro ansteigenden, in der Endstufe mit 160 Millionen Euro taxierten Einsparungen gestoppt hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das 1480er Stellenabbauprogramm um vier Jahre verlängert und entsprechende Einsparungen damit hinausgeschoben hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer in den Ministerien, den neugeschaffenen für Verkehr und für Integration in besonderem Maße, in einen regelrechten Stellenrausch verfallen ist und 200 zusätzliche Stellen allein in den Ministerien geschaffen hat, war Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer das Prestigeprojekt Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schulen chronisch bevorzugt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unsinnige Doppelstrukturen von G8 und G9 schafft und gleichzeitig andere Wege zur Hochschulreife behindert, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer Millionen und Abermillionen für eine unsinnige und regional unausgewogene Polizeireform verschwenden wird, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb;
  • wer unter dem Signum einer ‚neuen Beteiligungskultur‘ viel Geld ausgibt, aber keine vernünftigen Beteiligungsstrukturen und keine Umsetzung der Ergebnisse von Beteiligungsprozessen hinbekommt, ist Grün-Rot und nicht Schwarz-Gelb.“

„Ich habe das alles – und ich könnte noch fortfahren – auch deswegen noch einmal genannt, um deutlich zu machen: Die sogenannte Erblast, von der Vertreter der grün-roten Koalition fortwährend sprechen, wenn von Haushaltskonsolidierung die Rede ist, ist inzwischen die Erblast Ihrer eigenen Beschlüsse und Maßnahmen aus den letzten zwei Jahren. Hätten Sie es nur geschafft, den Haushalt in den letzten Jahren weniger stark anwachsen zu lassen – ich nenne nochmals die Zahlen: 2011 5,2% – 2012 5,7% – 2013 4,8% -, dann könnten wir jetzt ganz anders über einen Ausstieg aus der Neuverschuldung sprechen. Dennoch aber: es bleiben – einen entsprechenden politischen Ehrgeiz unterstellt – genügend Spielräume, das Ziel der Nettoneuverschuldung Null mindestens mit Ende des Haushaltsjahres 2016 zu erreichen“, so Rülke abschließend.