Pressemitteilung

15.Dezember 2020

Schweickert: Abholangebote unter Hygieneauflagen müssen für den Einzelhandel möglich sein

Prof. Dr. Erich Schweickert

Regeln zum Weihnachtsbaumverkauf nicht stringent genug.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ausgestaltung des am Mittwoch beginnenden Lockdowns für den Einzelhandel in Baden-Württemberg:

„Trotz des morgen beginnenden Lockdowns sollte es auch dem Einzelhandel möglich sein, Abholangebote anbieten zu dürfen. Dazu müsse diese klaren Hygienekonzepte entwickeln: Mit der Zuweisung von festen Abholzeiten zur Vermeidung von Schlagen sowie der Warenausgabe in gut belüftetem Räumen oder gar von den Geschäften nach außen sowie kontaktlosem Bezahlen lassen sich dann Infektionen vermeiden. Davon profitieren am Ende sowohl die Bürger als auch die Geschäfte und es entstehen trotz der schwierigen Lage Win-Win-Situationen. Was für die Gastronomie möglich ist, muss auch Einzelhandelsgeschäften erlaubt sein. Das Stichwort lautet ‚Click & Collect + Hygienekonzept‘ “

 

Ebenso äußert sich Professor Schweickert zum Weihnachtsbaumverkauf und zum Verkauf von verderblichen Grünwaren:

„Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie den Weihnachtsbaumverkauf zulassen wird. Eine konsequente Anwendung dieser Regelung kann aber nur bedeuten, dass nicht nur Weihnachtsbäume, sondern alle verderblichen Grünwaren nach wie vor verkauft werden dürfen: Pflanzen, Schnittblumen sowie sonstige Bäume unterscheiden sich nicht wirklich von Weihnachtsbäumen und sollten daher weiterhin verkauft werden dürfen, gegebenenfalls in Freiluftmärkten. Alles andere schafft nur Verwirrung und senkt die Akzeptanz für die Regelungen.“

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