Pressemitteilung

14.Mai 2019

Schweickert: Arbeitszeiterfassung ist notwendiger Fokus bei Arbeitszeitflexibilisierung

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Arbeitszeiten für alle Beschäftigten in allen Branchen künftig lückenlos aufgezeichnet werden müssen und einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums in Baden-Württemberg, sagt der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Seit Jahren fordern wir die Flexibilisierung des starren Arbeitszeit-Regelungen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs legt nun einen wichtigen Fokus darauf, inwieweit die täglichen Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen. Geht man an die Tageshöchstarbeitszeit, um die nötigen Flexibilisierungen zu erreichen, muss man auch den Schutz des Arbeitnehmers im Blick haben. Die Renaissance der Stechuhren darf es aber in der Zeit der Digitalisierung und Arbeit 4.0 nicht geben.

Wir müssen darauf achten, dass keine Bürokratiemonster entstehen, wie sie die Unternehmen etwa bei der Mindestlohndokumentation beklagen. Die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg müssen wir wohl daran erinnern, dass man insbesondere darauf achten muss, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen NICHT unnötig belastet werden. Ich bin aber zuversichtlich, dass dieser Lapsus in ihrer Pressemitteilung Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz war.“

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