Pressemitteilung

19.Juli 2018

Schweickert: Immense Anforderungen an den Handel, Wirtschaftsministerin lässt aber ein Jahr ungenutzt verstreichen

In der heutigen Debatte zur Zukunft des Handels als Wirtschaftszweig im Wandel sagte der Sprecher für den Einzelhandel, Mittelstand und Handwerk der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Erst vor einem Monat haben wir hier im Parlament über den Online-Handel und die steuerlichen wie wettbewerblichen Faktoren diskutiert, die dem stationären Handel zu schaffen machen. Die ganze Branche ist jedoch einem anhaltenden Strukturwandel ausgesetzt, der seinen Ursprung nicht nur in der neuen Onlineaffinität der Konsumenten hat. Das Thema ist deutlich vielschichtiger und verdient es, mit einem landesweiten Dialogprozess flankiert zu werden. Das hat die CDU-Ministerin zumindest auch im Juli 2017 erkannt, als sie den Start des Dialogprozesses Handel 2030 verkündete. Die Wirtschaftsministerin scheint aber keine Leichtathletin zu sein, denn sonst hätte sie gewusst, dass man nach dem Startschuss dringend aus dem Block sollte. Denn es verging sodann ein tatenloses Jahr, bis es zur ersten Zusammenkunft der einschlägigen Stakeholder kam, das vor rund zwei Wochen stattfand.

In diesem Jahr ist vonseiten der Landesregierung nichts geschehen. Einer unserer Haushaltsanträge zur Einrichtung eines Modellprojektes Virtuelle Einkaufsstadt etwa wurde zwischenzeitlich von Grün-Schwarz abgelehnt, wohlgemerkt mit Verweis auf den noch inhaltsleeren Dialogprozess.

Die Vielschichtigkeit der Anforderungen an den Handel im Wandel ist immens, denn es geht nicht nur um die Effekte fortschreitender Digitalisierung, sondern auch um die Attraktivität der Innenstädte, um drohende Fahrverbote, um qualifizierte Fachkräfte auf der einen und flexiblere Einsatzmöglichkeiten auf der anderen, um weitere rechtliche Rahmenbedingungen wie etwa die Ladenöffnungszeiten, um bürokratische Belastungen und die erforderliche Nahversorgung, nicht mal nur im ländlichen Raum, um nur die präsentesten Aspekte zu nennen.

Es bleibt indes eine ganze Galerie an Hausaufgaben, die die Wirtschaftsministerin dabei noch ausstehen hat. Denn im Arbeitsrecht liegen ganz zentrale Stellschrauben, auch für den Handel. Leider war die hiesige Landesregierung bisher aber um keine Ausrede verlegen, um in allen meinen einschlägigen Anträgen eine entsprechende Bundesratsinitiative abzulehnen. Als Gesetzgeber muss man da etwas weitsichtiger sein, denn etwa das nächste Weihnachtsgeschäft steht für den Handel in seiner Planung schon unmittelbar bevor. Längerfristig kann der steigende Onlinekonsum zu einem Rückzug des Innenstadthandels und damit zu einer Verödung der kommunalen Kerne führen. Der Online-Handel stellt aber nicht die einzige „digitale“ Herausforderung an die Händler als Unternehmer. Auch die neue Datenschutzgrundverordnung bindet deren Energie und Aufmerksamkeit ebenso, wie das Damokles-Schwert einer neuen Generation der Abmahnindustrie sich derzeit in Stellung bringt. Ein kleiner Einzelhändler wird weder in der Lage sein, diese Mammut-Aufgabe zu bewältigen, noch die Strafen in drakonischer Höhe zu begleichen, die es später hageln könnte. Unsere Landesregierung aber verweist, die Hilfestellungen für kleinere Unternehmen betreffend, lapidar auf die Handreichungen aus dem bayerischen Nachbarland. Gerade mit Blick auf die Bedeutung des Einzelhandel als einer der beschäftigungsintensivsten Branchen im Land muss ich von der Wirtschaftsministerin und ihrem Haus mehr erwarten, als dass sie eine tatenloses Jahr verstreichen lässt, in dem scheinbar keine Email, sondern vielmehr eine Brieftaube die Einladung zum Spitzengespräch übermittelte.“

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