Pressemitteilung

30.September 2020 - Mittelstand und Handwerk

Schweickert: Notfallinstrument Staatsbeteiligung braucht klare Regeln

Landesregierung lässt Ausstiegsstrategie und Parlamentsbeteiligung für so weitreichende Aktivitäten vermissen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Debatte des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg:

„Als überzeugter Liberaler fällt es mir schwer, das zu sagen. Aber die Corona-Pandemie ist eine außergewöhnliche Lage, und außergewöhnliche Lagen bedürfen außergewöhnlicher Maßnahmen. Daher kann auch eine befristete und begrenzte staatliche Beteiligung an Unternehmen in Ausnahmefällen vertretbar sein.

Die Landesregierung hat mit dem heute in den Landtag eingebrachten Beteiligungsfondsgesetz einen Vorschlag dazu gemacht. Leider lässt sie eine sachgerechte Beteiligung durch den Landtag sowie eine Exit-Strategie für den Ausstieg aus den Unternehmensbeteiligungen vermissen. Wir bei der FDP/DVP fordern klare Regeln für Staatsbeteiligungen und konkrete Nachbesserungen.

Erstens: Bei größeren Beteiligungen durch das Land muss unbedingt der Landtag beteiligt werden. Bürgschaften der L-Bank sind nur bis zur Grenze von 20 Millionen Euro ohne Landtagsbeteiligung möglich. Wieso soll das aber bei direkten Beteiligungen anders sein? Die von der Regierung vorgesehene Berichterstattung nur alle drei Monate ist viel zu wenig, um eine angemessene parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.

Zweitens: Wir brauchen eine klare Strategie für das Ende der Staatsbeteiligungen. Es kann nicht wie bei der Commerzbank auf Bundesebene sein, dass der Staat auch 10 Jahre nach dem Einstieg noch der bedeutendste Teilhaber eines Unternehmens ist. Zu jeder Beteiligung muss daher klar gesagt werden, wann und wie diese beendet werden soll. Zur Prüfung eines Einstiegs gehört auch die Prüfung eines Ausstiegs.“

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