Pressemitteilung

18.November 2019 - Mittelstand und Handwerk

Schweickert: Regierungsfraktion dürfen bei der Stärkung der Meisterausbildung nicht auf halbem Wege stehen bleiben

Prof. Dr. Erich Schweickert

Zur verlautbarten Einigung zwischen den Regierungsfraktionen Grüne und CDU, in den laufenden Haushaltsberatungen ab sofort eine einmalige Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro vorzusehen, erklärt der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert:
„Es ist schön, wenn jetzt die nach eigenen Angaben inhaltlich insolvente CDU auf die Position der FDP einschwenkt. Wir begrüßen es außerordentlich, wenn nun unsere Konzepte übernommen werden und unser Drängen zur Einführung einer Meisterprämie im Handwerk Erfolg hat. Erst zuletzt wurde ein Vorstoß der FDP/DVP Fraktion durch die Regierungsfraktionen gestoppt, diese einzuführen.
Es ist aber falsch, nur die Meister des Handwerks in den Blick zu nehmen, wie es die Regierungsfraktionen nun angekündigt haben. Wir müssen die Gleichbehandlung der Meister und somit auch der Industrie- und Kammerabschlüsse insgesamt sicherstellen, um endlich zu einem wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung zu kommen. Denn nur mit mehr Meistern können wir dem Mangel an Fach- und Führungskräften entgegentreten. Deshalb dürfen die Regierungsfraktionen nicht auf halben Wege stehenbleiben und müssen auch die gleichwertigen IHK- bzw. HWK-Fortbildungsprüfungen in Gänze mit einer Prämie honorieren. Sonst stehen durch diese neu geschaffene Ungerechtigkeit Klagen nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit in der Meisterausbildung zu befürchten.
Aus diesem Grund ist jetzt die Wirtschaftsministerin gefordert, ihren Ankündigungen aus der Regierungsbefragung vom 30.01.2019 auch Taten folgen zu lassen und die finanzielle Wertschätzung der Meisterausbildung nicht nur den Meistern aus dem Handwerk, sondern auch denen der Industrie sowie der Kammerabschlüsse insgesamt zukommen zu lassen.
Die FDP/DVP Fraktion wird dazu in der kommenden Woche mit gegenfinanzierten Haushaltsanträgen weiter Unterstützung zur Angleichung der akademischen und beruflichen Ausbildung leisten.“

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