Pressemitteilung

12.Oktober 2015

Solms: Überzogene Eingriffe ins private Wald- und Grundeigentum schaden Sozialer Marktwirtschaft

Mit einem einhelligen Appell an Bund und Länder, privates Eigentum zu respektieren, ist der Kongress der FDP-Landtagsfraktion „Wald und Grund als Eigentum“ im Haus der Abgeordneten in Stuttgart ausgeklungen. Der frühere Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms, erinnerte in seiner Rede daran, dass die Wiedervereinigung Deutschlands vor 25 Jahren gezeigt habe, dass „wir ein Volk von Eigentümern sein wollen und keines des Volkseigentums.“ Ohne die Achtung des Grundrechts auf privates Eigentum sei die Soziale Marktwirtschaft nicht möglich. „Freiheit braucht Eigentum und Eigentum schafft Freiheit“, sagte Solms. Doch der Staat greife immer mehr in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Eigentum ein. Sei das beim Wohneigentum, bei der Erbschaftsteuer, dem Kulturgutschutzgesetz, durch die Finanzrepression oder eben in der Land- und Forstwirtschaft. Durch die Einmischung des Staates komme es zu einer Überregulierung, die zu einer Einschränkung beziehungsweise Gefährdung des Eigentums führe und damit letztlich nicht anderes bedeute als eine schleichende Enteignung, unterstrich Solms.”

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wies auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der stets wachsenden öffentlichen Ansprüche an die Eigentümer hin. „Angesichts von Produktionszyklen und Umtriebszeiten zwischen 60 und 250 Jahren ist die Belastungsgrenze für die Familienforstwirtschaft nicht beliebig verschiebbar. Und auch landwirtschaftliche Familienbetriebe müssen bei aller Ökologie noch von ihrer Arbeit mit dem Boden leben können“, so Kern. Als aktuelle Beispiele für den mangelnden Respekt vor Eigentumsrechten in anderen Bereichen nannte Kern die jüngsten Überlegungen der grünen Oberbürgermeister von Tübingen und Stuttgart, für Flüchtlinge leer stehenden Wohnraum zu beschlagnahmen oder über ein Zweckentfremdungsverbot den Wohnungsleerstand mit Bußgeldern zu bestrafen. Diese Ideen entstammten dem gleichen Gedankengut wie das Grünlandumbruchverbot, die Beschränkungen des Jagdrechts, die starren Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder das neue Landesnaturschutzgesetz.

Die Forderung nach mehr Achtung vor dem Eigentumsrecht spiegelte sich auch in der  vom Wirtschaftsjournalisten Ulrich Schreyer sachkundig moderierten Podiumsdiskussion wider. Der Vorsitzende des Verbandes der baden-württembergischen Grundbesitzer und Vorstandsmitglied der Forstkammer Baden-Württemberg, Karl Eugen Erbgraf zu Neipperg,

kritisierte, dass die staatliche Überregulierung des Eigentums oftmals zum „Fluch der guten Tat“ führe. So habe die naturnahe Waldbewirtschaftung, die sein Familienbetrieb inzwischen seit mehreren Generationen pflege, einen großen Eichenbestand herbeigeführt, der nun wegen seines ökologischen Wertes unter den Schutz eines FFH-Gebietes gestellt sei.

Ehren-Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle appellierte, nicht immer nach dem Staat zu rufen, sondern dem Einzelnen mehr Eigenverantwortung beim Umgang mit der Natur zuzutrauen. Das neue Verbot der Wildfütterung beispielsweise verhindere sachkundige Entscheidungen vor Ort. Der Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes, Franz Käppeler, forderte, die Politik müsse auch Rahmenbedingungen setzen, in denen eigenverantwortliches Handeln ohne staatliche Hilfe möglich ist. Der Landwirtschaftsmeister bekräftigte daher auch die Forderung der FDP nach eine steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, die es Land- und Forstwirten ermögliche, bei der Steuer gute mit schlechten Jahren zu verrechnen.

Der FDP-Agrarpolitiker Dr. Friedrich Bullinger schloss mit einem Resümee:  „Die Balance zwischen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Freiheit der wirtschaftlichen Eigentumsnutzung ist ein schmaler Grat. Deshalb sollte der Gesetzgeber grundsätzlich jede Nutzungsbeschränkung mit einer wirksamen Härtefallklausel versehen. Zudem muss der Gesetzgeber bei jedem Eingriff ins Eigentum den genauen Zweck der Sozialbindung im Auge behalten. Wenn etwa infolge des grün-roten Naturschutzgesetzes in Managementplänen für FFH-Gebiete die bisherige Unterscheidung zwischen gemeinten und nicht gemeinten Bereichen verloren geht, oder im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz der Umbruch von Grünland allgemein und ohne Rücksicht auf die tatsächliche ökologische Einbettung der jeweiligen Fläche reguliert wird, ist dies eine verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Gängelung der Grundeigentümer. Es wird daher Zeit für einen politischen Wechsel im Land“, sagte Bullinger.

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