Pressemitteilung

29.April 2008

Theurer: Großer Tag für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

Konnexitätsprinzip in Landesverfassung nach Landtagsdebatte präzisiert – „Als großen Tag für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg“ bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, die Präzisierung des in der Landesverfassung (Artikel 71 Absatz 3) enthaltenen Konnexitätsprinzips durch den Landtag. „Mit der Verfassungsänderung ist ein zentrales Anliegen der FDP erfüllt, seit Jahren haben wir uns dafür eingesetzt“, sagte Theurer. Die Neuregelung stelle sicher, dass das Land, wenn es Aufgaben an die Kommunen übertrage, auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen müsse.

Nach den Worten von Theurer kommt diese Verfassungsveränderung auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute, sie seien schließlich Steuerzahler. „Wir haben in unserer Verfassung Normen, die Ausgaben begründen – wir brauchen deshalb in unserer Verfassung auch Normen, die Ausgaben begrenzen.“ Die kommunale Selbstverwal-tung sei für die FDP/DVP-Landtagsfraktion schon immer von entscheidender Bedeutung gewesen. „Das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass Baden-Württemberg anders als andere Bundesländer bereits in den ersten Verfassungen das Konnexi-tätsprinzip verankert hat. Seit dem Jahr 1953 ist dieses Konnexitätsprinzip auch in der Verfassung nicht geändert worden.“ Wie Theurer sagte, habe der Gesetzgeber gerade in den vergangenen Jahren auf Bundes- und Landesebene neue Aufgaben und höhere Standards festgelegt, die dann von den Städten, Gemeinden und Landkreisen zu finanzieren sind. Dies habe die kommunale Selbstverwaltung und damit die Demokratie auf der Ebene vor Ort ausgehöhlt. Die FDP habe sich deshalb frühzeitig an die Seite der kommunalen Landesverbände gestellt, die ebenfalls eine Verschärfung des Konnexitätsprinzips gefordert hätten.Künftig solle noch strikter nach dem Prinzip gehandelt werden, dass die Ebene bezahle, die politisch eine Aufgabe gestellt habe, so Theurer. Der Blick in das Nachbarland Österreich zeige, dass eine solche Regelung auch praktisch als Gesetzes – und Bürokratiebremse funktioniere. Denn wenn der Landtag bei einem Gesetz auch die Finanzen sicherstellen müsse, „führt das im einen oder anderen Fall dazu, dass auf eine Regelung ganz verzichtet wird. Dies ist im Sinne des Bürokratieabbaus sinnvoll, sagte Theurer.

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