Pressemitteilung

24.September 2006

Vorschläge des Beamtenbunds zur Gestaltung des Dienstrechts in Baden-Württemberg als gute Gesprächsgrundlage begrüßt

‘- Der Vorsitzende der Landtagsfraktion der FDP/DVP, Dr. Ulrich Noll, hat heute die Vorlage von „Leitlinien zur Gestaltung des Dienstrechts in Baden-Württemberg“ durch den Hauptvorstand des Beamtenbunds Baden-Württemberg ausdrücklich begrüßt. „Auch wenn nicht in allen Punkten Übereinstimmung bestehen kann, sind die „Leitlinien“ des BBW doch eine gute Grundlage für die anstehenden Gespräche zur Dienstrechtsreform, die zum 1.1.2008 in Kraft treten soll“, betonte Noll. „Allen politisch Verantwortlichen ist bewusst, dass wir in Zukunft mit deutlich weniger Personal im öffentlichen Dienst werden auskommen müssen. Gerade die FDP hat deshalb immer wieder darauf gedrängt, mit einer fundierten Aufgabenkritik diejenigen Bereiche zu identifizieren, die weitgehend oder in Teilen in private Verantwortung übergeben werden können.“, unterstrich Noll. Als Beispiele hierfür nannte er u.a. die Vermessungsverwaltung, die staatliche Hochbauverwaltung, die Bewährungshilfe, Teilbereiche des Strafvollzugs und die Notariate.

Zugleich müsse der Politik aber stets bewusst sein, dass sie auf einen hoch motivierten, leistungsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sei. Ohne eine angemessene, stärker leistungsorientierte Bezahlung, die auch für die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte unerlässlich ist, werde die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht erhalten werden können.

„Jedem ist klar, dass aufgrund der demografischen Entwicklung eine schrittweise Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters unerlässlich ist. Für das Pensionseintrittsalter gilt dasselbe. Wenn das aber so ist, dann spricht alles dafür, entsprechende Regelungen für den Bereich der gesetzlich Rentenversicherten und den Beamtenbereich auch zeitgleich in Kraft zu setzen und die Beamten keiner erneuten Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes auszusetzen.“, erklärte Noll. Dies gelte umso mehr, als die Festsetzung von Renten- und Pensionseintrittsalter ausschließlich in der Zuständigkeit der gesetzgebenden Organe des Bundes bzw. der Länder liege, während bei der Wochenarbeitszeit für Angestellte und Arbeiter anders als für den Beamtenbereich tarifvertragliche Regelungen gelten, so dass es hier zu unterschiedlichen Regelungen (41-Stunden-Woche für Beamte, 39,5-Stunden-Woche für Tarifbeschäftigte) gekommen sei.

Für das Land als Arbeitgeber sei eine faire Behandlung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von elementarer Bedeutung. Dazu gehöre, dass Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen würden. Dazu müsse aber auch gehören, dass Beamte nicht willkürlich ungleich behandelt würden. Bei aller Unterschiedlichkeit der Systeme der Altersversorgung sei deshalb anzustreben, dass unerlässliche Veränderungen stets in einem inhaltlichen und zeitlichen Gleichklang umgesetzt würden.

„Wir sollten deshalb in Baden-Württemberg keine Entscheidungen zum künftigen Pensionseintrittsalter treffen, bevor die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Anhebung des Renteneintrittsalters vorliegen, die ja auch die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes betreffen. Nur auf diesem Weg kommen wir zu einer Lösung, die verlässlich ist und breite Akzeptanz finden kann.“, betonte Noll abschließend.

Pressestelle i. V. Dietmar Schöning

Weitere Pressemitteilungen zum Thema