Pressemitteilung

12.März 2020 - Recht und Verfassung

Weinmann: Beobachtung des „Flügels“ durch Verfassungsschutz und politische Auseinandersetzung sind gleichermaßen wichtig

Nico Weinmann

Neue Bewertung auch durch das Landesamt für Verfassungsschutz sinnvoll.


Zur Einstufung des „Flügels“ innerhalb der AfD als Beobachtungsobjekt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Vertreter des ‚Flügels‘ treten immer stärker öffentlich unverhohlen rassistisch und fremdenfeindlich auf. Angesichts des klaren völkischen Gedankenguts überrascht die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht. Die Ziele der ‚Flügel‘-Vertreter und die freiheitliche-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes sind nicht miteinander vereinbar. Es ist gut, dass die Geheimdienste nun Befugnisse zur Beobachtung des ‚Flügels‘ erhalten. Auch das Landesamt Baden-Württemberg muss nun prüfen, ob es den ‚Flügel‘ künftig als Beobachtungsobjekt einstuft.

Klar ist aber auch, dass die Beobachtung durch Verfassungsschutzämter nicht die politische Auseinandersetzung mit deren Weltsicht ersetzt. Alle Demokraten sind gefordert, den menschenverachtenden Parolen der Rechtsextremen entgegenzutreten, deren Ziel es ist, das Miteinander zu vergiften. Wir alle sind gefordert, damit diese Saat des Hasses nicht aufgeht. Dort, wo die Grenze zu volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen überschritten wird, müssen diese entschieden sanktioniert werden. Dabei darf es auch im Internet keine rechtsfreien Räume geben.“