Pressemitteilung

20.September 2019 - Justiz
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Weinmann: Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar

Zu der Debatte um die Gesetzesinitiative der Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg, das sog. „Upskirting“ künftig unter Strafe zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Mädchen keine Sorge davor haben dürfen, unter den Röcken fotografiert zu werden. Die Möglichkeit von Fotoaufnahmen durch Smartphones führt zu einer größeren Relevanz des Themas als früher. Dass solche Fotoaufnahmen in der Mehrzahl der Fälle bislang straflos blieben, ist nicht hinnehmbar. Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Wir unterstützen daher die Initiative, mit der solche Bildaufnahmen unter Röcken künftig strafbar werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werden wir konstruktiv begleiten. Es ist gut, wenn Täter für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten auch strafrechtlich belangt werden.“