Pressemitteilung

11.April 2018

Weinmann: Grün-Schwarz lässt die privaten Medienunternehmen im Regen stehen

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum Rundfunk-Staatsvertrag kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Weigerung der Landesregierung, bei der Übernahme der Datenschutz-Grundverordnung in das Medien- und Presserecht Vorschläge zur Verhinderung unnötiger Bürokratie und möglicher Eingriffe in die Pressefreiheit aufzugreifen. Weinmann:

„Es bedarf eigentlich keiner gesonderten Erwähnung, dass wir Freie Demokraten uns ausdrücklich zu den Grundsätzen des Datenschutzes und der Datensicherheit bekennen. Gleichzeitig gilt es, zwischen dem Interesse des Datenschutzes und anderer Interessen wie im vorliegenden Fall der Pressefreiheit abzuwägen und eine tragfähige Balance zu finden. Wir müssen möglichst klare und handhabbare Regeln finden, damit unsere Unternehmen auch in der Lage sind, die Datenschutz-Vorgaben einzuhalten und nicht im Bürokratie-Wust ersticken. Die FDP/DVP-Fraktion hat auf der Basis kritischer Hinweise von den privaten Rundfunkanbietern und Medienunternehmen beziehungsweise ihre Verbände Änderungsanträge zum Gesetzentwurf formuliert. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen nicht dazu durchringen, den Anträgen zuzustimmen. Grün-Schwarz lässt die privaten Medienunternehmen im Regen stehen.“

Die FDP/DVP-Fraktion hatte beantragt:

  1. eine Klarstellung, dass für die Aufsicht bei der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation zuständig ist;
  2. die Streichung der geplanten Verpflichtung der Medienunternehmen zur Speicherung und – auf Anfrage – zur Herausgabe von Verpflichtungserklärungen, Gegendarstellungen, Beschlüsse zur Unterlassung etc.;
  3. den Berichtigungsanspruch für unrichtige personenbezogene Daten nicht auch noch auf ein Recht auf „Hinzufügung einer eigenen Darstellung von angemessenem Umfang“ auszuweiten;
  4. eine Klarstellung, dass die Pflicht der Rundfunkanbieter zum Führen eines Verzeichnisses über die Datenverarbeitung zu nicht journalistischen Zwecken nicht für Einrichtungen gilt, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Dass die FDP/DVP-Fraktion den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ablehnte, hängt laut Weinmann außerdem mit der so genannten Betrauungsnorm für Kooperationen zusammen, die in den Rundfunk-Staatsvertrag aufgenommen werden soll. Weinmann hierzu:

„Wenn ARD und ZDF gemeinsam Großgeräte anschaffen oder ihre Verwaltungen zusammenführen, bedeutet das einen effizienten Mitteleinsatz, was wir seitens der FDP/DVP-Fraktion selbstverständlich mittragen. Was wir aber ablehnen, sind Kooperationen beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten. Die Betrauungsnorm ist für die Kooperationen nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums auch gar nicht nötig.  Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich aus Pflichtbeiträgen. Und so kann es nicht angehen, dass ARD und ZDF mit diesem Privileg ausgestattet privaten Betreibern Konkurrenz machen.“

 

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