Pressemitteilung

20.März 2019

Weinmann: Im Umgang mit kolonialem Erbe ist Verantwortung und Fingerspitzengefühl gefragt

In der heutigen Aktuellen Debatte des Landtags unter dem Titel „Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte ist überfällig – und liegt in unserer Verantwortung“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann: 

„Im Umgang mit geraubten Kulturgütern aus der Kolonialzeit hat das Land eine historische Verantwortung. Bei der Feststellung der Provenienz, aber auch in der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Aus diesem Grund fand jüngst die erste bundesweite Kulturministerkonferenz statt, die eine gemeinsame Haltung im Umgang mit dem historischen Erbe entwickeln soll. Mit der eiligen Rückgabe der Kulturobjekte aus dem Hause Witbooi an den namibischen Staat hat Ministerin Bauer dieser Einigung vorgegriffen. Dabei wurden die Probleme offenkundig, die im Umgang mit Kulturgüter fraglicher Provenienz noch bestehen. Denn der Rechtsschutz für diejenigen, die gerichtlich gegen eine fehlgehende Restitution vorgehen wollen, ist praktisch inexistent. Deshalb scheiterte auch ein Verband der Herkunftsgesellschaft vor dem hiesigen Verfassungsgerichtshof, der sich in diesem Streit für unzuständig erklärte. So wird der Rechtsweg zur Farce, auf den die Ministerin lapidar verweist. Sie muss aber auch einräumen, dass es etwa der Familie Witbooi, abseits der juristischen Fragen, praktisch kaum gelungen wäre, ihren Besitzanspruch nachzuweisen. Gerade vor diesem Hintergrund aber stellt sich die Frage, ob der Nationalstaat der richtige Ansprechpartner und Empfänger der Kulturgüter sein kann. In Namibia jedenfalls säte die Rückgabe neuen Streit zwischen der Regierung und den Stammesgesellschaften und auch in der Familie Witbooi selbst, deren Spaltung im Kontext der jüngsten Restitution den Siedepunkt erreicht hat, so die namibische Presse. Durch Restitution kann widerfahrenes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden.  Umso wichtiger ist ein gerechter Interessenausgleich und eine Rückgabe an den rechtmäßigen Nachfolger.“

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