Pressemitteilung

10.September 2021 - Rettungswesen

Weinmann: Innenministerium muss sich einen Überblick verschaffen, wie viele Sirenen es landesweit gibt

Nico Weinmann

Verweigerungshaltung von Innenminister Strobl ist grob fahrlässig.


Am gestrigen Tag fanden in einigen Landkreisen Baden-Württembergs Katastrophenschutzübungen statt. Dabei kam es nach Berichten des SWR beispielsweise im Ortenaukreis zu Pannen, weil etliche Sirenen nicht ausgelöst wurden. In einem Antrag wollten die Liberalen wissen, wie viele Sirenen es im Land gibt und wie deren Zustand ist. In der nun vorliegenden Antwort teilt das Innenministerium mit, dass es keinen Überblick über die Zahl der Sirenen im Land habe und auch nicht gedenkt, diese Zahlen zu erheben. Dazu erklärt Nico Weinmann, Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion für Bevölkerungsschutz:

 

„Es überrascht schon sehr, dass das für den Bevölkerungsschutz zuständige Innenministerium nicht einmal ansatzweise weiß, wie viele Sirenen es landesweit gibt und in welchem Zustand sich diese befinden. Wiederholt erklärte Innenminister Strobl, er habe nie verstanden, warum man die Sirenen abmontiert habe. Nun wird klar, dass der Innenminister diese Aussage ins Blaue hinein getroffen hat. Denn er weiß gar nicht, wie die aktuelle Situation im Land ist. Das Innenministerium hätte zumindest unseren aktuellen Antrag für eine Abfrage bei den Gemeinden nutzen können. Aber offenbar ist das Innenministerium gar nicht interessiert daran, sich über den Ist-Zustand zu informieren.

Diese Haltung von Innenminister Strobl ist auch fragwürdig, wenn man bedenkt, dass demnächst der Bund die Errichtung von Sirenen mit 88 Millionen fördern will, es aber keinen Überblick über den Versorgungsgrad im Land gibt. Nach welchem Prinzip sollen diese Fördermittel denn verteilt werden? Das Innenministerium muss dringend eine Bestandaufnahme machen, damit wir wissen, in welchem Gebieten die Defizite besonders groß sind. Die aktuelle Verweigerungshaltung des Innenministeriums ist angesichts der Bedeutung dieses Themas grob fahrlässig.“