Pressemitteilung

10.Mai 2017

Weinmann: Koalition regelt Neutralität an Gerichten unzureichend, schwächt damit die Einheit der Justiz

Nachdem der von FDP und SPD eingebrachte Änderungsantrag, mit dem die Neutralitätsvorschriften bei Gericht auch auf Schöffen und ehrenamtliche Richter ausgeweitet werden sollten, von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, lehnte die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Koalition zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Dazu erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Es ist daher richtig, Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild zu normieren. Diese Vorgaben müssen aber, anders als von Grün-Schwarz vorgeschlagen, auch Schöffen und ehrenamtliche Richter umfassen. Wir haben daher mit der SPD einen Änderungsantrag eingebracht, der dies vorsah. Leider wurde der Änderungsantrag von der Koalition abgelehnt. Wir konnten dann dem unzureichenden, die Einheit der Justiz untergrabenden Gesetzentwurf von Grün-Schwarz nicht zustimmen.

Indem Grün-Schwarz trotz der vehementen Kritik der Schöffen und Richter an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter festhielt, zeigt die Koalition eindrücklich, dass bei ihr Fachfragen politischen Befindlichkeiten zu weichen haben. Wie bei dem von Grünen und CDU zuvor abgelehnten Burka-Verbot für Schulen und Hochschulen wird zudem deutlich, dass die CDU ihren Gestaltungswillen in der Koalition aufgegeben hat. Sie denkt offensichtlich, Hauptsache an der Regierung beteiligt sein, die Bürger werden schon übersehen, dass die CDU zwar öffentlich Forderungen stellt, sich dann aber kampflos den Grünen unterwirft.“

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