Pressemitteilung

19.Mai 2017

Weinmann: Laut Sachverständigem Dohmen bestand bei Kenntnis von Rechtsverstößen an der Hochschule für das Ministerium eine Pflicht zum Handeln

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Zulagen Ludwigsburg sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die heutige Sitzung war zunächst, wie erwartet, ein Grundlagenkurs in Hochschulrecht, der aus meiner Sicht nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, aber gleichwohl in Detailfragen neue Aspekte hervorgebracht hat. Die von Grünen und CDU eingeführten Sachverständigen haben dem Ausschuss einen Überblick gegeben über den Wandel der rechtlichen Rahmenbedingungen an den Hochschulen. Man hätte auch gleich tiefer in medias res gehen und den entscheidenden Bereich juristisch beleuchten können, wo die Hochschulautonomie auf die Aufsichtspflicht des Wissenschaftsministeriums trifft. Denn dort spielt die Musik dieses Untersuchungsausschusses.

Der Vergleich der Zulagenpraxis an den beiden Verwaltungshochschulen des Landes, zu dem der sachverständige Rektor der Kehler Hochschule Prof. Witt Ausführungen machen konnte, wies den Weg in den Kern unseres Aufklärungsinteresses. In Kehl wird die leistungsorientierte Professorenbesoldung im Unterschied zu Ludwigsburg von Anfang an mit Erfolg praktiziert und dies führt zu Ergebnissen im wissenschaftlichen Bereich, die sich sehen lassen können: An der dortigen Verwaltungshochschule beispielsweise publizieren proportional doppelt so viele Professoren wie an der Hochschule in Ludwigsburg.

Der Sachverständige Dr. Dohmen erläuterte die Bedeutung der Hochschulautonomie, sagte aber eindeutig, „falls ein Ministerium Kenntnis von Rechtsverstößen an einer Hochschule hat, dann besteht die Pflicht im Wege der Rechtsaufsicht zu handeln“.

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