Pressemitteilung

08.Februar 2021

Weinmann: Onlineprüfungen an den Hochschulen sind gesetzgeberisches Desaster auf Ansage

Nico Weinmann

Ministerin Bauer ist aufgefordert, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.

 

Zur Rüge des Landesdatenschutzbeauftragten an der Überwachungssoftware bei Hochschulprüfungen und zahlreichen Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Regelungen für die Onlineprüfungen sind ein gesetzgeberisches Desaster auf Ansage. Der Datenschutzbeauftragte hatte, wie wir auch, bereits in der Gesetzesgenese Bedenken geäußert. Die Reihe von Hinweisen und Beschwerden, die den LfDI nun erreichen, bestätigt meine Sorge. Man kann doch von den Hochschulen nicht binnen fünf Wochen etwas verlangen, was dem Ministerium in einem ganzen Jahr nicht gelungen ist – nämlich eine rechtssichere und datensparsame Ausgestaltung der Onlineprüfungen. Das Bedrückendste ist, dass die Studierenden die Möglichkeit zur Online-Prüfungen brauchen, um die beiden Online-Semester nicht verloren geben zu müssen. Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Ich fordere Ministerin Bauer erneut auf, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.“

 

 

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