Pressemitteilung

25.Juni 2020 - Recht und Verfassung

Weinmann: Pandemiegesetz der Regierungsfraktionen können wir in dieser Form nicht zustimmen

Nico Weinmann

FDP/DVP: Wir werden sehen, ob Regierungsfraktionen bereit sind, auf unsere Änderungswünsche einzugehen.


Anlässlich der Beratungen der Pandemiegesetze von Grünen und CDU einerseits und der SPD andererseits erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann:

„Bereits in der Vorwoche wurde über den Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion für eine stärkere Parlamentskontrolle der Regierungsverordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beraten. Nunmehr legen sowohl die SPD als auch die Regierungsfraktionen grundsätzlich in diese Richtung gehende Gesetzentwürfe vor. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Initiative Handlungsdruck geschaffen und eine breite Diskussion eröffnet haben. Die Mitspracherechte des Parlaments in den Gesetzentwürfen der Regierungsfraktionen und der SPD bleiben deutlich hinter unseren Vorschlägen zurück. Zentraler Unterschied ist, dass unser Gesetzentwurf eine generelle Zustimmung des Landtags zu allen bestehenden oder künftigen Corona-Verordnungen vorsieht, während die anderen Fraktionen es lediglich bei einer möglichst frühzeitigen Information des Landtags über den Inhalt der Verordnungen belassen und lediglich Verordnungen, die länger als drei Monate in Kraft sind, der Zustimmung bedürfen. Ändern könnte der Landtag einzelne Verordnungen nur dann, wenn er ein eigenes Gesetz an Stelle einer Verordnung beschließt. Dieses ist Verfahren ist wesentlich umständlicher als die bloße Zustimmung zu einer Verordnung, wie es unser Gesetzentwurf vorsieht.

Wir sind aber durchaus kompromissbereit, soweit der Kern unseres Antrags nicht verwässert wird. Es wird sich in den kommenden Wochen zeigen, ob die Regierungsfraktionen tatsächlich an einem Dialog mit uns auf Augenhöhe interessiert sind. Zunächst müsste sichergestellt werden, dass die 3-Monats-Frist, nach deren Ablauf die Verordnungen der Zustimmung bedürfen, ab dem Erlass der Verordnung gelten und nicht ab Inkrafttreten des Gesetzes. Eine erstmalige Befassung beispielsweise im Oktober ist für uns nicht transportabel. Weiter müsste durch die Aufnahme einer konkreten Tageszahl, mindestens drei Werktage, sichergestellt werden, dass sich der Landtag tatsächlich vor Erlass einer Verordnung mit dieser befassen kann. Unnötig ist ferner die Einschränkungen der Mitsprache des Finanzausschusses bei größeren Projekten. Schließlich enthält der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über weite Passagen der Begründung ein für den Gesetzentwurf vollkommen irrelevantes Loblied auf die Landesregierung. Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, die einzelne Maßnahmen als unverhältnismäßig und mithin rechtswidrig aufhoben, geben beim Krisenmanagement der Landesregierung erheblich mehr Anlass zum Tadel als zum Lob. Diese und weitere Änderungswünsche werden wir den Regierungsfraktionen in Kürze übermitteln.“