Pressemitteilung

21.August 2020 - Straßenverkehr
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Weinmann und Haußmann: Gemeinden sollen selbst entscheiden können, ob sie rechtswidrige Bußgelder zurückzahlen

Jochen Haußmann

FDP/DVP Abgeordnete stellen sich hinter die Stadt Weinstadt in deren Auseinandersetzung mit dem Verkehrsministerium.

Die Stadt Weinstadt berichtet in ihrer Pressemitteilung aktuell von einem Dissens mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Es geht um bereits gezahlte Bußgelder auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs. Nachdem dieser mehrere Monate in Kraft war, wird dieser wegen eines Formfehlers nicht mehr angewandt. Die Stadt im Rems-Murr-Kreis wollte nun aus eigener Initiative zu viel bezahlte Bußgelder an die Betroffenen zurückerstatten, was eine Handreichung des Verkehrsministeriums nicht vorsieht. Da dies nicht der Rechtsauffassung der Bußgeldstelle der Stadt Weinstadt entspricht, hat sich diese mehrfach schriftlich an das Verkehrsministerium gewandt, um eine mögliche Ausnahme von dieser Regelung für die betroffenen Bürger zu erwirken. Das Verkehrsministerium hat der Bußgeldstelle dies jedoch untersagt.

Bei der FDP/DVP Fraktion stößt dieses Verhalten des Verkehrsministeriums auf Unverständnis. „Wenn eine Verordnung wie vorliegend gegen das Zitiergebot verstößt, dann ist sie nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Auch rechtskräftige Bußgeldbescheide können dann nach dem Ermessen der jeweiligen Behörde zurückgenommen werden. Die Stadt Weinstadt war also berechtigt, die Bußgelder zurückzuzahlen“, so Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion.

„Das sture Beharren von Verkehrsminister Winfried Hermann ist rein ideologisch motiviert. Er will die Autofahrer, wo immer es geht, zur Kasse bitten, selbst wenn dies ohne rechtliche Grundlage erfolgt“, folgert der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann. Die Liberalen wollen jetzt versuchen, über einen Antrag das Verkehrsministerium zu einem Umdenken zu bewegen. „Nicht zuletzt der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, dass das Verkehrsministerium es akzeptiert, wenn einzelne Gemeinden rechtswidrige Bußgelder zurückzahlen möchten“, so Haußmann.