Pressemitteilung

08.März 2021
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Weinmann und Schweickert: Regierung hatte keine wissenschaftliche Grundlage für Ausgangsbeschränkungen

Nico Weinmann

Antwort der Regierung auf Kleine Anfrage zeigt, dass keine Belege für Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen vorliegen

 

Zu den Hintergründen, die die Landesregierung zum Erlass von Ausgangsbeschränkungen erwogen hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Wir haben die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drucksache 16/9879) gefragt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die flächendeckenden Ausgangsbeschränkungen erfolgten. Die Antworten zeigen, dass die Regierung zu keinem Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit dieser erheblichen Eingriffe ernsthaft geprüft hat. Ausgangsbeschränkungen als ‚ergänzende Maßnahmen‘ zu erlassen, macht deutlich, wie wenig sich die Regierung um die Freiheitsrechte der Menschen kümmert. Selbst die jetzt herangezogene Studie zeigt, dass andere, weniger einschneidende Maßnahmen, deutlich effektiver sind. Für uns ist daher klar, dass ein Verbot das eigene Haus zu verlassen immer allerletztes Mittel bleiben muss und nicht mal eben so, um auf Nummer sicher zu gehen, erlassen werden darf.“

Der Abgeordnete des Enzkreises Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt:

„Die Regierung handelt planlos und kann dem Anschein der Willkür einzelner Maßnahmen nicht entgegentreten. Sie beruft sich jetzt auf eine Studie, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der flächendeckenden Ausgangsbeschränkungen am 12. Dezember noch nicht einmal veröffentlicht war. Es ist ungeheuerlich, dass sie so versucht, den Anschein zu wahren, sie habe sich mit der Wirkung dieser Beschränkungen auf das Infektionsgeschehen auseinandergesetzt. In Wahrheit hatte sie keine Kenntnis darüber, ob Ausgangsbeschränkungen etwas zur Pandemiebekämpfung beitragen und hat sich trotzdem nicht davon abhalten lassen, so weitreichende Einschränkungen zu erlassen. Sie kann auch weiterhin keinen Grund dafür nennen, warum die flächendeckenden Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bereits ab 20 Uhr griffen, während diese in Bayern beispielsweise erst ab 21 Uhr galten, obwohl dort die 7-Tage-Inzidenz durchgehend höher lag.“

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