Pressemitteilung

20.Januar 2021

Weinmann: Zweck heiligt nicht alle Mittel, auch nicht bei Drittmitteln

Nico Weinmann

Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hätte die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einschalten müssen.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags zur Kooperation der Universität Heidelberg mit der spanischen Großbank Santander sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Zusammenarbeit zwischen der Universität Heidelberg und der Santander-Bank wirft weiterhin Fragen auf. Grundlage der Kooperation ist der Zuschlag zur Einführung einer Doktorandenkarte sowie ein millionenschweres Abkommen zur Förderung der Doktoranden an der Hochschule. Die Spenden der Bank sind zwar nach Heidelberg geflossen, die Doktorandenkarte allerdings wurde nie realisiert, was man an der Uni schon frühzeitig hätte erkennen können und sollen.

Ich erkenne zwar, dass Drittmitteln an den Hochschulen eine wachsende Bedeutung zukommt, bei deren Einwerbung heiligt aber der Zweck längst nicht alle Mittel. Die Landesregierung hat sich klaren Compliance-Vorschriften unterworfen, gleichwohl bleibt das Ministerium im Falle der Kooperation mit Santander aber einige Antworten schuldig, die es als rechtsaufsichtführende Behörde eigentlich parat haben sollte. Es hat sich letztlich als richtig erwiesen, dass wir mit Anträgen die Sachverhaltsaufklärung im Wissenschaftsausschuss vorangetrieben haben. Denn mit der Akteneinsicht hat sich meine Vermutung erhärtet, dass durchaus compliance-relevantes Fehlverhalten vorliegt und Fragen hinsichtlich der Redlichkeit des Vergabeverfahrens offenbleiben. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und –Bekämpfung hätte das Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hier wohl die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einbinden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen, weil Ministerin Bauer dabei bleibt, keinen erhärteten Verdacht für die Vorwürfe zu erkennen. Dabei ist längst bekannt, dass die Aktenführung an der Universität unzureichend war. Und man muss doch spätestens dann hellhörig werden, wenn eine Bank online kundtut, dass sie ihre Präsenz in Deutschland verbessern will. Die Kooperation in Heidelberg bei der Doktorandenkarte und die Spenden im Millionenumfang waren insoweit wohl ein werbewirksames Vehikel für die Banco Santander. Durchaus bezeichnend ist für mich, dass die CDU als Koalitionspartner die Beratung der Causa Santander in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses fortsetzen ließ.“

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