Pressemitteilung

11.März 2007

Wetzel: Altersgrenze für Bürgermeister ist undemokratisch

FDP/DVP-Fraktion: Den Wählern überlassen, wann Bürgermeister in Ruhestand gehen – Die Menschen leben länger und gesünder und können deshalb auch länger arbeiten. So begründen nach den Worten des FDP-Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Wetzel viele Politiker die Anhebung des Rentenalters. „Sind jedoch angesichts der demographischen Entwicklung gesetzliche Altersgrenzen noch zeitgemäß, wie sie in Baden-Württemberg für Bürgermeister und andere hauptamtliche kommunale Wahl-beamte gelten?“

Das fragte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion in einer parlamentarischen Initiative die Landesregierung. „Spätestens mit 68 muss ein Bürgermeister zwangsläufig in den Ruhestand gehen, egal, ob er und die Bürgerinnen und Bürger das überhaupt wollen. Ob ein Bürger-meister noch fit genug für seine Aufgabe ist, das sollen doch er selbst und die Wäh-ler entscheiden“, so Hans-Peter Wetzel. Das Innenministerium beruft sich in seiner Antwort auf das Landesbeamtenrecht. Das gelte auch für Bürgermeister und Landräte, da sie Beamte auf Zeit seien. Das Beamtenrecht sehe eine Altersgrenze von 65 vor, die auf Antrag des Beamten „um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden kann.“ Allerdings, so Wetzel, hat es vor 1970 kein vorgeschriebenes Höchstalter für Bürgermeister und Landräte gegeben. Wetzel: „Aus welchem Grund wir das heute machen, ist fragwürdig und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, da seit 1970 die durchschnittliche Lebenserwartung um sieben Jahre gestiegen ist und die Menschen heute meist gesünder sind. In diesem Fall sollten sie auch länger ar-beiten dürfen. Ich denke nicht, dass wir den Wählern vorschreiben müssen, wer gewählt werden darf und wer nicht. Das ist gegen die demokratischen Spielregeln. Das Höchstalter für die Wählbarkeit sollte man ersatzlos streichen. Die genannte demographische Entwicklung verlangt geradezu, dass die Menschen länger arbeiten und demzufolge auch länger Bürgermeister oder Landrat sein können.“ Zu Wetzels Frage, ob die Altersgrenzen mit der europarechtlichen Antidiskriminierungsrichtlinie vereinbar seien, sagt das Innenministerium: „Rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen bestehen gegenwärtig nicht.“ Warum es denn für Landesminister keine Altersgrenze gebe? so Wetzel weiter. Die Antwort: Während etwa Bürgermeister trotz ihrer Wahl als Verwaltungsbeamte gelten, stünden „Mitglieder der Regierung zum Land in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des Ministergesetzes. Sie unterstehen bei ihrer Amtsführung unmittelbar und fortlaufend einer politischen Kontrolle. Eine generalisierende Regelung durch Festlegung einer starren Altersgrenze ist insoweit sachlich nicht geboten.“ Hans Ilg Pressesprecher

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