Pressemitteilung

09.Februar 2010

Wetzel: Auch Staat hat sich an rechtliche Vorgaben und Gesetze zu halten

Rechtspolitischer Sprecher: Um eine Straftat zu ahnden, darf man nicht selbst eine begehen – In einer Plenardebatte über das Thema „Ankauf von Bankdaten zum Auffinden von ‚Steuersündern’”, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel: „Steuerhinterziehung ist ein Unrecht – Steuerhinterzieher begehen nicht nur Kavaliersdelikte, sondern sind Straftäter und müssen selbstverständlich wie alle anderen Straftäter von unseren Strafverfolgungsbehörden mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Die Bürger haben die Gesetze in einem Rechtsstaat einzuhalten. Aber auch der Staat hat sich an rechtliche Vorgaben und Gesetze zu halten. Um eine Straftat zu ahnden, darf man nicht selbst eine begehen, auch nicht der Staat. Auch beim Auffinden von Steuersündern heiligt der Zweck nicht die Mittel.

Grundsätzlich hat die FDP/DVP-Fraktion nichts gegen das Erlangen bzw. den Kauf von Steuerdaten, die dabei helfen, Steuersünder einer Verurteilung zuzuführen.Voraussetzung müsste aber sein, dass diese Daten legal sind und nicht etwa gestohlen. Die Opposition will aber beschließen, dass die Landesregierung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auch angebotene illegale einschlägige Steuerdaten vom Staat kauft – und will dazu pauschal eine Aussage treffen, unabhängig davon, welche Rahmenbedingungen vorliegen. Das können wir so nicht gutheißen. Mit diesem Vorgang würde ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht durch die Bundesregierung staatlicherseits legitimiert. Wir möchten dem Staat nicht über Umwege Befugnisse einräumen, die er nach den bestehenden Gesetzen gar nicht hat.Stellen Sie sich vor: Hacker durchsuchen private Computer und bieten die daraus gewonnen Daten dem Staat zum Kauf an. Damit würde der Staat ein Verbot umgehen, das ihm das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat. Nämlich, dass eine Online-Durchsuchung nur unter strengen Voraussetzungen durchzuführen ist. Wir sind hier im sensiblen Bereich des Grundrechts Datenschutz, der auch für die Banken gilt. Das ist das Wichtige und Besondere an diesem Fall.Der Staat darf sich auch zur Auffindung von Steuersündern nicht zum Unterstützer von Datenhehlerei machen. Von den Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen und insbesondere Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen nach dem UWG ganz zu schweigen. Das ist auch nicht etwa Nothilfe, wie von der Opposition vorgetragen – Nothilfe ist die Hilfe die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Ein solcher Angriff kann bei Steuerhinterziehung gar nicht vor-liegen. Außerdem ist hier das Paktieren mit Rechtsbrechern ein zu schwerer Eingriff, um „nur“ finanzielle Interessen zu schützen – hier geht es ja nicht etwa um Leib und Leben. Gleiches gilt im Übrigen auch für verdeckte Ermittler, die dürfen auch keine Straftaten begehen in Ausübung ihrer Ermittlungen. Die Kronzeugenregelung taugt auch nicht als Vergleich – abgesehen davon, dass diese immerhin gesetzlich geregelt ist, geht es hier nur um eine Strafmilderung und es ist keine Erlaubnis für den Staat, jemanden zu Straftaten zu animieren. Schließlich fordert man hier durch diese Anreize des Ankaufs Menschen aktiv zum Datenklau auf. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des BVerfG, also ein Hüter unserer Verfassung sagt: ‚Ein Ankauf der Daten passt zwar in die Landschaft, aber die Landschaft passt für mich nicht in den Rechtsstaat’. Denn dadurch begebe sich der Staat ‚auf dieselbe Ebene wie der Straftäter’, während sich aus dem Grundgesetz das Bild eines Rechtsstaats ergebe, ‚der nicht nur eine faktische, sondern auch eine moralische Überlegenheit’ habe.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema