Pressemitteilung

23.April 2009

Wetzel: Dem Alkoholkonsum nicht nur ordnungspolitisch begegnen

Rechtsverstöße sollten konsequent verfolgt und geahndet werden – In einer Landtagsdebatte über ein „Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen“ sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel (es gilt das gesprochene Wort): „Missbrauch bei Jugendlichen und auch Erwachsenen hat in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Die Zahl der stationär behandelten Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen ist in Deutschland in fünf Jahren um 50% gestiegen. Die negativen Auswirkungen von Alkohol auf die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen sind uns allen bekannt:

• Lärmbelästigungen,• Sachbeschädigung,• Gewalt,• Körperverletzung.Alkohol ist ein starker Gewaltkatalysator. So waren im Jahr 2007 40 Prozent der Gewalttäter zwischen 18 und 21 Jahren alt. Ich denke, wir sind uns hier über alle Fraktionen hinweg darüber einig, dass diese Zustände nicht länger tragbar, nicht länger hinnehmbar sind. In der Diagnose sind wir uns alle einig. Über die Frage, wie wir aus dieser Situation herauskommen, gehen die Meinungen jedoch auseinander. Mich persönlich belastet ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen nicht. Bis heute war ich nicht darauf angewiesen, nach 22.00 Uhr an einer Tankstelle alkoholische Getränke einzukaufen.Die entscheidende Frage ist aber, ob wir durch ein solches gesetzliches Verbot aus den allseits bekannten Problemen herauskommen.Ich möchte die gesamte Situation nicht bagatellisieren. Aber wir müssen uns fragen:Ist ein generelles Alkoholverkaufsverbot für alle Bürgerinnen und Bürger ab 22 Uhr tatsächlich gerechtfertigt? Müssen wir tatsächlich alle Menschen über einen Kamm scheren? Geben wir durch ein solches weiteres gesetzliches Verbot nicht erneut der Verbieteritis nach? In mehreren Anhörungen wurde versucht, Ursachenforschung für den gestiegenen Alkoholkonsum von Jugendlichen zu betreiben und Stellschrauben zu eruieren, an denen die Landregierung wirksam „drehen“ kann:Wie so oft gibt es keinen monokausalen Zusammenhang. Es gibt vielmehr eine Vielzahl von Gründen, die die Jugendlichen zum Alkoholkonsum verleiten. Daran müssten wir arbeiten.Die Tatsache allein, dass Alkohol käuflich zu erwerben ist, ist also kein Grund für diesen Trend. Die Negativ-Beispiele sind uns allen bekannt. Dem Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen kann also nicht nur ordnungspolitisch begegnet werden.Eine wesentliche Erkenntnis aus der Präventivforschung ist, dass eine gute Wirksamkeit erzielt wird, wenn verhaltens- und auch verhältnispräventive Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Gesetzliche Regelungen und eine Steuerung über die Preispolitik brauchen im Vorfeld eine zielgruppengerechte und geschlechtsspezifische inhaltliche Auseinandersetzung.Auch das Gaststättenrecht beinhaltet ausreichende gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Jugendschutz. Diese müssen wir natürlich auch wahrnehmen und die Polizei, Staatsanwaltschaften und die Gerichte mit zusätzlichem Personal ausstatten.Es ist nicht damit getan, gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Wir müssen die Straftäter auch verfolgen und verurteilen. Ich habe kein Verständnis für einen Wirt, der an Jugendliche Alkohol oder an sichtlich Betrunkene ausschenkt. Wenn dies alles nicht ausreicht, sind verhältnispräventive Maßnahmen der letzte Ausweg. Die Polizei hat sich im Anhörungsverfahren dafür ausgesprochen.Durch ein Alkoholverkaufsverbot sollen Exzesse Jugendlicher und auch Erwachsener unterbunden bzw. eingedämmt werden. Ich habe meine Zweifel, ob wir dieses Ziel tatsächlich erreichen. Gehen diejenigen, die wir mit diesem Gesetz treffen wollen, dann nicht her und decken sich vorher mit dem Alkohol ein?Dann hätten wir ein Gesetz geschaffen, das aber nicht wirkt, sondern nur schadet: beispielsweise den Tankstellenpächtern.Allerdings müssen wir darauf achten, dass Ausnahmen im Gesetz vorgesehen werden: Für Hofläden, landwirtschaftliche Genossenschaften, landwirtschaftliche Betriebe, Verkehrsflughäfen, Gaststätten, örtlichen Festen , Märkten, Messen und ähnliche Veranstaltungen, wenn die mit dem Alkoholverkaufsverbot verfolgten öffentlichen Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden.Weil wir alle nicht sicher sind, ob wir das Ziel mit diesem Gesetz erreichen, sollten wir uns vornehmen, dass nach fünf Jahren eine Evaluation durchgeführt wird. Möglicherweise müssen wir uns dann eingestehen, dass das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen das Ziel nicht erreicht.“

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