Pressemitteilung

09.März 2010 - Datenschutz
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Wetzel: Deutschland verstößt beim Datenschutz gegen geltendes EU-Recht

Bei neuer Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg auf Unabhängigkeit achten – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur in Deutschland üblichen Praxis der „staatlichen Aufsicht“ über die Datenschutzstellen begrüßt. Damit verstoße die Bundesrepublik gegen geltendes EU-Recht, so der EuGH. Nach den Worten von Wetzel unterstreicht das höchste europäische Gericht damit die Notwendigkeit, dass die zuständigen Datenschutzstellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Dies schreibe die EU-Datenschutzrichtlinie vor.

„Die Überwachung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Stellen und durch öffentlich-rechtliche Unternehmen im Wettbewerb darf keiner staatlichen Kontrolle unterliegen“, sagte Wetzel. Und: „Bei den anstehenden Planungen über die Gestaltung der Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht in Baden-Württemberg müssen wir daher besonders darauf achten, dass die Unabhängigkeit der neuen Behörde von Anfang an gegeben ist. Daher ist es erforderlich, die neue Datenschutzstelle an den Landtag anzugliedern. Das Urteil bedeutet eine deutliche Stärkung der Unabhängigkeit beim Datenschutz“, so der rechtspolitische Sprecher.