Pressemitteilung

08.Juli 2009

Wetzel: Elektronische Fußfessel sinnvolle Alternative für Vollzugsanstalt

Überwachter Hausarrest ist kriminalpolitisch sinnvoll – Menschenrechte nicht verletzt – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz über elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe“ (elektronische Fußfessel) sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Peter Wetzel, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

Durch die Föderalismusreform I von 2006 sind die Länder allein zuständig für den Strafvollzug. Damit hat Baden-Württemberg die Möglichkeit, seinen modernen und zeitgemäßen Strafvollzug selbst weiter zu entwickeln, ohne auf die anderen Länder oder die Bundesregierung warten zu müssen. Das gilt auch für die Einführung der elektronischen Fußfessel. Denn bereits im Jahr 2002 wurde eine entsprechende Gesetzesinitiative Baden-Württembergs durch die Grünen im Bundestag gestoppt. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag Volker Beck meinte damals, die elektronische Fußfessel sei “kriminalpolitisch überflüssig”. Ferner meinte er, der elektronische Hausarrest sei zudem “mit der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsrecht nicht zu vereinbaren”.Ich meine, dass beide Begründungen nicht überzeugen:1. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist kriminalpolitisch sinnvoll.2. Er verletzt schon gar nicht die Menschenrechte. Schließlich besteht die Alternative im Strafvollzug in einer JVA.Ich weiß beim besten Willen nicht, was die Menschenrechte mehr beeinträchtigt. Mit dem Gesetz wollen wir einen Modellversuch starten. Natürlich ist dieser elektronisch überwachte Hausarrest kein Allheilmittel. Nur ausgewählte Straftäter, die bisher ins Gefängnis mussten, dürfen “technisch überwacht” jetzt zu Hause bleiben. In § 2 werden zwei unterschiedliche Anwendungen des Hausarrestes geregelt:- die Ersatzfreiheitsstrafe und die Entlassungsvorbereitung.In § 4 werden sehr genau die Voraussetzungen für den Hausarrest festgelegt:1. Der Gefangene muss sein Einverständnis zum Hausarrest mit der elektronischen Aufsicht erklären. 2. Der Gefangene muss über eine Wohnung oder eine andere geeignete feste Unterkunft verfügen und bereit sein, den zuständigen Mitarbeitern im Rahmen des Programms Zugang jederzeit zu gewähren.3. Die Wohnung des Gefangenen muss über einen angeschlossene Telefonapparat verfügen, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen beaufsichtigt werden soll.4. Andere Personen, z.B. die Ehefrau, die mit dem Gefangenen in derselben Wohnung leben, müssen einverstanden sein, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen in der Wohnung beaufsichtigt werden soll.5. Der Gefangene muss seiner Arbeits- und Ausbildungsstelle nachgehen können.6. Der Gefangene muss bereit sein, sich einem im voraus vereinbarten Tages- und Wochenablauf sowie weiteren Anweisungen zu unterziehen.Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt, kann der elektronische Hausarrest gemäß § 4 Abs. 2 widerrufen werden.Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der über dem Knöchel befestigt wird wie eine größere Armbanduhr. Der Sender meldet, ob sich der Gefangene zu den angeordneten Zeiten in der Wohnung oder wegen seiner Therapie oder Berufstätigkeit abwesend ist. Weichen die Zeiten ab, wird die Aufsicht automatisch informiert. Der Hausarrest kann dann widerrufen werden. Ich komme also zum Ergeb-nis: Der Hausarrest mit elektronischer Überwachung, die sog. elektronische Fußfessel, ist in jeder Richtung zu begrüßen und bringt nur große Vorteile und Chancen: Für die Strafgefangenen und auch für unser Land. Die Vollzugsform ist eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Strafvollzug. Durch den Hausarrest wird der Gefangene nicht mehr aus seiner gewohn-ten sozialen Umgebung herausgerissen. Er kann bei seiner Familie wohnen bleiben. Der Gefangene kann seinen Arbeitsplatz behalten. Der Strafvollzug ist humaner und enthält gleichzeitig eine Warnfunktion. Der elektronische Hausarrest spart Haftplätze und damit Kosten. Ergebnis: Nur Vorteile. Dem Justizminister und seinen Mitarbeitern danke ich für die konsequente Umsetzung der Gesetzesvorlage.Ich empfehle, der Gesetzesvorlage uneingeschränkt zuzustimmen. Sie helfen damit, dem Strafvollzug in Baden-Württemberg in seiner Entwicklung. Wir sind auf einem guten Wege. Stehen Sie nicht im Wege, hel-fen Sie mit. Stimmen Sie der Gesetzesvorlage uneingeschränkt zu.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema