Pressemitteilung

27.November 2007

Wetzel: Erbschafts- und Schenkungssteuer in Länderkompetenz

Benachteiligung der Bürger des Landes durch Neuregelung im Bund verhindern – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte zum Thema „Erbschafts- und Schenkungssteuer in Länder-kompetenz überführen – Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch die Neuregelung im Bund verhindern“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.11.2006 entschieden, dass un-sere Erbschafts- und Schenkungssteuer verfassungswidrig ist, weil das Vermögen ungleich besteuert wird. Das Bundesverfassungsgericht kommt zum Ergebnis, dass dadurch ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vorliegt und damit das Gesetz insgesamt verfassungswidrig ist. Wer erwartet hat, dass die Große Koalition jetzt die Gelegenheit nutzt, um die Erbschafts- und Schenkungssteuer wirklich zu reformieren, wird stark enttäuscht. Wenn das Ergebnispapier der Koch/ Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer Gesetz wird, werden die Bürgerinnen und Bürger, werden die klein- und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg erneut – und zwar im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern – überdurchschnittlich hoch zur Kasse gebeten.Die Erbschafts- und Schenkungssteuer erlebt in der Großen Koalition, stark getrieben und beeinflusst von den Sozialdemokraten, eine Renaissance. Ganz im Gegensatz zu anderen Ländern: In den letzten Jahren wurden in Portugal, in Schweden und auch in der Slowaki-schen Republik die Erbschaftssteuern abgeschafft. Österreich ist derzeit damit beschäftigt, die Erbschaftssteuer ebenfalls ersatzlos zu streichen. In Frankreich will Sarkozy die Erbschaftssteuer ebenfalls abschaffen. In Deutschland erleben wir das Gegenteil: Dabei wäre die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auch ein effektiver Beitrag zur Vereinfachung unserer Steuergesetze. Nach einer Untersuchung des Bundesfinanzministers sind die Erhebungskosten der Erbschafts- und Schenkungssteuer doppelt so hoch wie die Erhebungskosten der übrigen Steuern. Jedoch trägt die Erbschaftssteuer durchschnittlich mit gerade einmal 0,8% zum gesamten Steueraufkommen bei, in den neuen Bundesländern lediglich mit 0,25%. Man muss sie daher, gemessen am gesamten Steueraufkommen, als Bagatellsteuer bezeichnen.Zwar wird immer behauptet, die neue Erbschafts- und Schenkungssteuer dürfe nicht zu einer Steuererhöhung führen. Wenn es allerdings nach dem Willen der SPD geht, soll es auch hier zu einer deutlichen Erhöhung des Erbschafts- und Schenkungssteueraufkommen führen. Schließlich erwarten die Genossen ein gesamtes Steueraufkommen von 5 Milliarden Euro. Die GRÜNEN forderten auf ihrem Bundesparteitag ein Steueraufkommen von 8 Milliarden Euro. Das Steueraufkommen in den letzten 5 Jahren war durchschnittlich bei 3,7 Milliarden. Die Erbschaftssteuer soll also mir nichts, dir nichts um 1,3 Milliarden jährlich erhöht werden.Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer. Und wenn sie eine Ländersteuer ist, dann sollen die Länder auch selbst entscheiden können, wie sie mit dieser Steuer umgehen. Wir können dann in Baden-Württemberg selbst entscheiden, ob wir eine Erbschaftssteuer brauchen oder nicht. Der Wettbewerb könnte daher insoweit auch zwischen den einzelnen Bundesländern gestärkt werden. Der Ministerpräsident sollte daher in der Förderalismuskommission darauf drängen, dass die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer selbst erhalten. Unser Land ist stolz auf seine Unternehmen, insbesondere aber auch auf seine Familienun-ternehmer. Leider werden gerade diese durch den Koch/Steinbrück-Vorschlag ganz erheblich belastet und im Erbfall in eine unsichere Zukunft geschickt. Für die Bewertung des Be-triebsvermögens von Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist künftig der soge-nannte Gemeine Wert, also der tatsächliche Wert, maßgebend. Vollkommen unklar ist, wie dieser Wert ermittelt werden soll.Die bisherige Begünstigung von unternehmerischem Vermögen entfällt vollständig. Insoweit führt dies also zu einer Steuererhöhung. Um allerdings nach außen den Anschein zu erwecken, man wolle die Unternehmen tatsächlich von der Erbschaftssteuer befreien, soll ein hoch kompliziertes modifiziertes Abschmelzungsmodell eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob es sich um ein begünstigtes Betriebsvermögen handelt. Handelt es sich tatsächlich um begünstigtes Betriebsvermögen, gibt es einen pauschalen Abschlag von 85 %. Das danach verbleibende Vermögen von 15% unterliegt in vollem Umfange der Erbschaftssteuer.85 % bleiben steuerfrei, wenn der Betrieb im Wesentlichen die nächsten 15 Jahre erhalten bleibt. Außerdem muss in den nächsten zehn Jahren die durchschnittliche Lohnsumme min-destens 70 Prozent betragen. Diese Regelung wird mit Sicherheit keine Arbeitsplätze erhalten oder gar neue schaffen. Die Unternehmen werden vom Gesetzgeber mit einem unkalkulierbaren erheblichen bürokratischen Aufwand belastet. Vollkommen unklar ist bis heute, ob eine niedrigere Lohnsumme zur Folge hat, dass Erbschaftssteuer anfällt, selbst wenn der Erbe gar nichts dafür kann, dass die Lohnsumme gesunken ist.Meine Damen und Herren, lassen Sie einmal Ihre Phantasie spielen. Stellen Sie sich vor, wir haben ein Reiseunternehmen und wir haben einen zweiten 11. September. Buchungen gehen zurück, man muss Mitarbeiter entlassen. Wird der Unternehmer dann noch zusätzlich durch eine ungerechte Erbschaftssteuer bestraft?Die Lohnsummenklausel wird einen Unternehmer sicher dazu veranlassen, frühzeitig vor einer Betriebsübergabe die Lohnsumme zu reduzieren, um es seinem Nachfolger einfacher zu machen. Konkret: Er entlässt vor der Betriebsübergabe Mitarbeiter. Beim Grundvermögen soll künftig der tatsächliche Wert zugrunde gelegt werden. Nach internen Berechnungen der Finanzverwaltung sollen die neuen Bewertungsvorschriften eine Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um durchschnittlich 66% zur Folge haben. Im Ergebnis führt dies ebenfalls zu einer ganz erheblichen Steuererhöhung.Insbesondere für die baden-württembergischen Bürger und Bürgerinnen in guten Grund-stückslagen ist dies problematisch und führt zu Steuererhöhungen. Besonders belastet wer-den sollen nach Koch/Steinbrück die Erben der bisherigen Steuerklassen II und III. Der Ein-gangssteuersatz soll von 12 % bzw. 17 % einheitlich auf 30 % angehoben werden!Die Angehörigen der Steuerklasse II und III gelten daher bereits heute als die großen Verlie-rer der Erbschaftssteuerreform. Steinbrück scheint dies nicht weiter zu tangieren. Eingeladenen Familienunternehmern empfahl er kürzlich bei einer Veranstaltung der SPD Bundestagsfraktion: “Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir”. Der Bundesfinanzminister verkennt hier wohl, dass er ggfls. zur Steuerhinterziehung anstiftet. Schließlich kann man nicht einfach adoptieren nach Lust und Laune, um Steuern zu sparen. Die bisherigen Vorschläge der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sind für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg von Nachteil, sie führen zu erheblichen Steuererhöhungen. Die Unternehmensbesteuerung ist zu kompliziert, zu bürokratisch und mit erheblichen unkalkulierbaren Unsicherheiten behaftet. Die Nachteile überwiegen die Vorteile bei weitem. Ich fordere, den Reformvorschlag abzulehnen und die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf die Länder zu übertragen.“

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