Pressemitteilung

24.November 2009

Wetzel: Folter ist in jeder Form abzulehnen

Folter verstößt gegen die Menschenwürde und hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte in der Plenardebatte zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen „gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“, folgendes (es gilt das gesprochene Wort):

„Durch die “Einrichtung eines nationalen Präventivmechanismus” wollen wir einen noch besseren Schutz gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erreichen. Wir fragen uns natürlich alle: Ist dies eigentlich notwendig? Bei uns wird doch nicht gefoltert. Schließlich enthalten Art. 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Folter-Verbot.Im innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Folterverbot in Art. 1 und in Art. 104 im Grundgesetz geregelt. Also wozu denn noch eine Einrichtung? Dennoch begrüße ich mit meiner Fraktion diese sinnvolle Einrichtung. Denn wir in Deutschland sind nicht frei von Schuld: Die Bundesrepublik Deutschland wurde in der Vergangenheit mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention verurteilt.Im Fall Vera Stein wurde der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 75.000,- Euro zugesprochen. Im Jahre 2002 erregte der Fall Daschner in Deutschland große Aufmerksamkeit. Der Jurastudent Magnus Gäfgen entführte den Bankierssohn Jakob von Metzler, erstickte ihn und versteckte die Leiche. Gäfgen wurde festgenommen, gestand die Entführung und verriet das Versteck nicht, wo er den entführten Jungen gefangen hielt. Der ehemalige Polizeipräsident von Frankfurt hat am 01.10.2002 durch einen weiteren Beamten Folter androhen lassen, um das Versteck in Erfahren zu bringen. Daschner wurde wegen Aussageerpressung später zu einer Geldstrafe verurteilt.2004 wurde bekannt, dass während der Grundausbildung bei der Bundeswehr in Coesfeld, Rekruten bei nachgestellten Geiselnahmen gefol-tert wurden, indem man sie fesselte und mit Wasser bespritzte. Ferner seinen die Soldaten mit Elektroschockgeräten und durch Schläge in den Nacken misshandelt worden. Wir wollen verhindern, dass sich solche Fälle bei uns in Deutschland wiederholen. Folter ist in jeder Form abzulehnen, da sie gegen die Menschenwürde verstößt und in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.“

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